Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Was mache ich mit nicht freigegebenem Wildbret?

Wildbret, bei dem der Grenzwert von 600 Bq/kg überschritten ist, muss entsorgt werden, außer: Sie möchten das Wildfleisch selbst verzehren (siehe auch "Wie viel Wildfleisch darf ich essen?").

Nach einem Vernichtungsnachweis wird auch im Antrag auf Schadensausgleich beim Bundesverwaltungsamt gefragt.

Für die Beseitigung des kontaminierten Tierkadavers bietet sich eine Tierkörperverwertungsanstalt in Ihrer Nähe an. Hinweise hierzu finden Sie in den örtlichen „Gelben Seiten“ oder beispielsweise unter: