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Warum muss ich als Jäger Wildbret auf Radioaktivität ausmessen lassen?
Hier spielt der Begriff „In-Verkehr-Bringen“ eine wichtige Rolle:
Wenn Sie Ihr erlegtes Wildbret an Andere außerhalb des häuslichen Bereichs abgeben oder verkaufen und das Wildbret letztendlich dem Verzehr zugeführt wird spricht man (juristisch) von „In-Verkehr-bringen“.
In diesem Fall müssen Sie das von Ihnen erlegte Wild vorher auf Radioaktivität ausmessen lassen. Von der Europäischen Union (EU) ist für die Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln ein Grenzwert von
600 Bq/kg (hier: Becquerel radioaktives Cäsium pro Kilogramm Wildfleisch)
vorgegeben worden, der nicht überschritten werden darf.
Obwohl dieser Grenzwert ursprünglich unter anderen Voraussetzungen aufgestellt wurde, wird er heute allgemein verwendet und auch zunehmend von Gerichten in entsprechenden Urteilsbegründungen herangezogen.
Das „In-Verkehr-Bringen außerhalb des häuslichen Bereichs“ ohne vorhergegangene Bestimmung des Radioaktivitätsgehalts bzw. ohne Nachweis, dass der obige Grenzwert unterschritten ist, stellt eine Verletzung der Sorgfaltspflicht nach Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EG) 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit dar.
Wildbret mit mehr als 600 Bq/kg darf nicht in den Verkehr gebracht werden. Ein Verstoß dagegen kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden
Jedoch können Sie, wenn sich bei der Messung eine Überschreitung des Grenzwertes von 600 Bq/kg herausstellt, eine Entschädigung vom Bundesverwaltungsamt bekommen!
(siehe "Wie bekomme ich eine Entschädigung für radioaktiv kontaminiertes Wildbret?")
Noch ein wichtiger Hinweis: Wenn Sie Ihr erlegtes Wildbret selbst (im Kreise Ihrer Familie) verzehren wollen, so gilt dies nicht als „In-Verkehr-bringen“, d. h. selbst verzehrtes Wildbret muss nicht vorher ausgemessen werden.
