Wie bekomme ich eine Entschädigung für radioaktiv kontaminiertes Wildbret?
Zuerst benötigen Sie ein Messprotokoll, das heißt, das Stück Wildbret muss ausgemessen worden sein, und das Messergebnis muss über 600 Bq/kg Cäsium liegen.
Dieses Messprotokoll muss von einer so genannten „Qualifizierten Messstelle“ (im Sinne des Bundesverwaltungsamtes) ausgestellt worden sein.
Informationen zu „Qualifizierte Messstellen“ finden Sie unter:
Welche „Qualifizierte Messstellen“ für die private Jägerschaft gibt es?"
Nun müssen Sie ein zweiseitiges Antragsformular des Bundesverwaltungsamtes in Köln ausfüllen, genauer: Sie müssen einen
„Antrag auf Schadensausgleich nach der Ausgleichrichtlinie zu § 38 Abs. 2 Atomgesetz; Wildbret“
stellen. Woher bekommen Sie ein solches Antragsformular?
Entweder
- bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde, z. B. Landratsamt, Kreisverwaltungsreferat usw. oder
- von der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes
Anschließend reichen Sie das ausgefüllte Formular bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde (KVB) ein, das die Richtigkeit Ihrer Angaben bestätigen muss. Die KVB leitet dann Ihren Antrag an das Bundesverwaltungsamt weiter.
Ablauf Entschädigungsverfahren
Wie Sie mit dem kontaminierten Wildbret verfahren, ist unter "Was mache ich mit nicht freigegebenem Wildbret?" erläutert.
