PRESSEMITTEILUNG

Luft: Nr. 09 / Freitag, 09. März 2018

Luftqualität in München wird rechtskonform gemessen

Stellungnahme zur aktuellen Berichterstattung über Luftgütemessungen in Bayern im Münchner Merkur vom 07.03.2018 und 09.03.2018

Die Luftmessstationen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) werden gemäß der gesetzlichen Vorgaben (39. Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen [39. BImSchV]) ordnungsgemäß betrieben. Vorschriften zur Standortauswahl der Luftmessstationen enthält Anlage 3 der 39. BImSchV. Das Bundesrecht setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie 1:1 um und hat keine Festlegungen, die über die EU-Vorgaben hinausgehen.

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit sind die Messstandorte insbesondere so zu wählen, dass Bereiche in denen die höchsten Werte auftreten und in denen die Bevölkerung den Luftschadstoffen über einen längeren Zeitraum ausgesetzt ist, erfasst werden (39. BImSchV, Anlage 3, B, 1.a).

Die gesetzlichen Lagevorschriften für verkehrsbezogene Stationen sind wie folgt (39. BImSchV, Anlage 3, C):

  • soweit möglich nicht mehr als 10 Meter vom Fahrbahnrand,
  • soweit möglich mehr als 25 Meter von der nächsten Kreuzung.

Die im Artikel „Missverstandene Standort-Vorschriften“ (Münchner Merkur vom 9.3.2018) geschilderte Vorschrift „Die Probenahmestellen müssen grundsätzlich für eine Fläche von mehreren Quadratkilometern repräsentativ sein“ ist aus dem Zusammenhang gerissen und geht an dieser Stelle fehl. Entsprechend der Verordnung gilt diese Vorgabe für Messstationen, welche die städtische Hintergrundbelastung messen, und nicht für verkehrsnahe Standorte (39. BImSchV, Anlage 3, B, 1.c).

Luftmessstation Landshuter Allee

An der Messstation Landshuter Allee werden alle Lagevorschriften korrekt befolgt. Hier werden in München die höchsten Werte für Stickstoffdioxid gemessen. 2017 wurde an dieser Messstation ein Jahresmittelwert von 78 µg/m³ Stickstoffdioxid gemessen (Grenzwert 40 µg/m³).

Luftmessstation Stachus

Die Messstation am Stachus in München wird bereits seit 40 Jahren als Luftmessstation betrieben. Mit dem Inkrafttreten der 39. BImSchV im Jahr 2010, in der die Abstandsvorschriften neu gefasst wurden, wurde die Versetzung der Messstation in einem Abstand von mehr als 25 Metern von der Kreuzung geprüft. Diese war aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse in der Sonnenstraße nicht möglich. Die Abweichung vom geforderten Abstand zur Kreuzung ist nach dem Wortlaut der 39. BImSchV in begründeten Ausnahmen zulässig. Dies wurde in Anspruch genommen. Modellierungen der Immissionsbelastung im Umfeld der Messstation am Stachus zeigen, dass ein von der Kreuzung weiter entfernter Messort keine verbesserten Messwerte zur Folge hätte.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt zeigt in der Diskussion um Luftschadstoffe größtmögliche Transparenz. Alle Standorte sind im Internet dokumentiert, alle Messwerte können tagesaktuell im Internet abgerufen werden:
https://www.lfu.bayern.de/luft/immissionsmessungen/index.htm.

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Pressesprecher
Marko Hendreschke
Stellvertretung
Dr. Korbinian Freier

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