PRESSEMITTEILUNG

Abwasser: Nr. 21 / Donnerstag, 26. April 2012

Kumutat: Kleinkläranlagen müssen einen vergleichbaren Gewässerschutz wie kommunale Anlagen sicherstellen

LfU-Leitfaden gibt Hilfestellung für Bauherren, Planer und Kommunen

+++ Kleinkläranlagen müssen einen vergleichbaren Gewässerschutz wie öffentliche Anlagen bieten - rein technisch gesehen ist das heute kein Problem mehr, so Claus Kumutat, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) heute in Augsburg. In Bayern wird das Abwasser von knapp 97 Prozent der Bevölkerung in rund 2.700 kommunalen Kläranlagen gesammelt und gereinigt. Die restlichen 400.000 Einwohner können auch langfristig nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden - der Anschluss ist technisch nicht möglich oder wäre zu teuer. Es bleibt nur die Abwasserbehandlung in einer Kleinkläranlage. Bei Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen gibt es für Bauherren, Planer und Kommunen jedoch einiges zu beachten, um die Anlage funktionsfähig zu halten. Ein neuer LfU-Leitfaden gibt Antworten auf Fragen zu Planung, Genehmigung, Bau sowie Eigenkontrolle, Wartung und Überwachung von Kleinkläranlagen. „Langfristig ist zu erwarten, dass in Bayern rund 100.000 Kleinkläranlagen betrieben werden“, so Kumutat. +++

In Kleinkläranlagen wird das Abwasser von bis zu 50 Einwohnern gereinigt. Dabei wird das Abwasser zunächst mechanisch vorbehandelt und anschließend biologisch durch Mikroorganismen gereinigt. Gewerbliches Schmutzwasser darf nur dann zugeleitet werden, wenn Art und Konzentration der enthaltenen Schmutzstoffe denen von Hausabwasser entsprechen. Jauche, Gülle und Silosickersäfte dürfen wegen ihrer hohen Schmutz- und Nährstoffbelastung nicht zugeleitet werden. Die Anforderungen an die Qualität der Abwasserbehandlung in einer Kleinkläranlage sind in der bundeseinheitlichen Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung – AbwV) geregelt.

Der neue Leitfaden kann im Internet kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden: http://www.bestellen.bayern.de

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Stellvertretung
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