PRESSEMITTEILUNG

Zum Internationalen Tag der Ozonschicht am 16. September: Nr. 45 / Dienstag, 15. September 2009

Ozonschicht und Klima schützen: Sachkundenachweise jetzt erwerben

LfU appelliert an Handwerker und Unternehmen, Sachkundenachweise für den Umgang mit ozonzerstörenden und klimaschädigenden Substanzen zu erwerben

(Augsburg) +++ Handwerker und Unternehmer, die mit ozonzerstörenden Substanzen umgehen, müssen die erforderliche Sachkunde in einer behördlich anerkannten Fortbildungsveranstaltung erwerben. Daran erinnerte das LfU anlässlich des Internationalen Tages der Ozonschicht und forderte auch alle betroffenen Handwerker und Unternehmen auf, den Sachkundenachweis zügig zu erwerben: Denn trotz des internationalen Ausstiegs aus der Verwendung ozonzerstörender Substanzen ist für eine Reihe von Anwendungsbereichen der Einsatz von FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe) weiterhin zulässig, weil es dort keine Alternativen gibt. Wichtig ist umso mehr, dass die Anwender die notwendigen Fachkenntnisse haben, die sie in speziellen Lehrgängen erwerben können. Ein Beispiel dafür sind bestimmte Feuerlöschanlagen: Um die Ozonschicht möglichst gut zu schützen, müssen sie einmal im Jahr auf Dichtigkeit geprüft werden, damit die ozonzerstörenden Stoffe nicht unkontrolliert freigesetzt werden. Dagegen werden in neueren Kälte- und Klimaanlagen sowie in Wärmepumpen die sogenannten F-Gase eingesetzt: fluorierte Ersatzstoffe, die die Ozonschicht nicht mehr zerstören. Da sie jedoch das Klima schädigen, will auch der Umgang mit diesen Substanzen gelernt sein. Auch für diese Substanzgruppe gibt es vom LfU anerkannte Lehrgänge, in denen Handwerker die Wartung, Lecksuche und Absaugung aus Kühlanlagen praktisch üben und die Sachkunde erwerben können. Betriebe müssen seit 4.Juli 2009 für diese Tätigkeiten sogar zertifiziert sein. Bereits 150 Betriebe haben dafür vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) das Zertifikat erhalten. +++

Der internationale Tag der Ozonschicht erinnert an die Unterzeichnung des Montrealer Protokolls am 16. September 1987, das erstmals konkrete Ziele zum Ausstieg aus den ozonschichtschädigenden Stoffen festlegte (zum Beispiel für FCKW, Halone, Methylbromid). Diese Verbindungen greifen das Ozon an, das in der obersten Atmosphäre ein wirksamer Schutz gegen die gefährliche UV-Strahlung ist. Zudem sind viele der äußerst langlebigen Substanzen besonders klimaschädlich. Deshalb wurde der Ausstieg aus der FCKW-Produktion in den Industrieländern forciert und bereits 1996 abgeschlossen (von lebenswichtigen Ausnahmen abgesehen). Weltweit konnte damit der Rückgang der Ozonschicht gestoppt werden, das gefürchtete Ozonloch in der Antarktis ist in den letzten Jahren jedoch wieder angewachsen. Die EU hat deshalb europaweit die seit 1991 bestehenden Anforderungen verschärft: Die Chemikalien-Ozonschichtverordnung von 2006 regelt insbesondere die bisherigen Vorschriften zur Rückgewinnung und Rücknahme der Stoffe sowie zur Ausbildung der ausführenden Mitarbeiter. Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung von 2008 fordert eine Zertifizierung auch für den Umgang mit klimaschädigenden fluorierten Treibhausgasen.

Redaktionelle Hinweise:
Gesetzliche Grundlagen, Informationen, und Hinweise zur Anerkennung zu den Anerkennungsverfahren sind im Internet unter www.lfu.bayern.de/analytik_stoffe/fachinformationen/chemikalien_o2klima_verordnung/index.htm zu finden.

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Pressesprecher
Marko Hendreschke
Stellvertretung
Dr. Korbinian Freier

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