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Kormoran
Der Kormoran ist seit dem Ende der Würm-Eiszeit in Süddeutschland durch Knochenfunde nachgewiesen, so am baden-württembergischen Federsee, wo Funde aus der Mittleren Steinzeit bis zur Bronzezeit den Kormoran als Jagdbeute und Nahrungsbestandteil belegen. Im Mittelalter wird der Kormoran als Brutvogel des Rheingaus erwähnt (Hildegard von Bingen 1098 -1179), und auch in Bayern wird der "Wasseradler" in der Chronik des Tegernseer Tals von Toni Beil auf einem Stich aus dem Jahr 1590 dargestellt.
Der wissenschaftliche Name „Phalacrocorax carbo sinensis“ der Mitteleuropa und Asien besiedelnden Festlandsrasse des Kormorans hat verschiedentlich Anlass gegeben, ihn als nicht-heimischen Zuwanderer anzusehen. Der Kormoran ist jedoch eine heimische Art im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 7 Abs. 2 Nr. 7), da er sein Verbreitungsgebiet oder regelmäßiges Wandergebiet ganz oder teilweise im Inland hat bzw. in geschichtlicher Zeit hatte und dieses auch auf natürliche Weise in das Inland ausdehnte.
Der Kormoran als Fisch fressender Beutegreifer wurde, wie andere Nahrungskonkurrenten des Menschen, schon in früheren Jahren massiv verfolgt und bis 1920 in Mitteleuropa durch Menschenhand so gut wie ausgerottet. Etwa ab Mitte der 1940er Jahre siedelte er sich wieder zögerlich an den Küsten an und ist heute wieder ein regelmäßig anzutreffender Brut- und Gastvogel in Bayern und ganz Deutschland.
Volkszählung in Bayern
Die europaweite Unterschutzstellung der Art im Jahre 1979 durch die Europäische Vogelschutzrichtlinie kam vor allem den Kormoran-Kolonien in den Niederlanden, in Dänemark und später auch in der baltischen Region und in Deutschland zugute. Diese erstarkten zuerst und sind seither maßgeblich am starken Wachstum der Kormoran-Population in Europa beteiligt.
Nicht zuletzt wegen des hohen Konfliktpotentials um den Kormoran im Spannungsfeld zwischen Fischerei- und Naturschutzinteressen ist ein Monitoring nötig, um die Bestandszahlen auf eine objektive Basis zu stellen.
Kormorane sind je nach Population und Standort mal Standvogel, Teilzieher oder Zugvogel. Eine Bestandserfassung über das Jahr hinweg ist wegen der hohen Fluktuation und Dynamik der Bestände extrem schwierig. In Bayern werden deshalb zwei Zählungen jährlich durchgeführt: Die eine zur Brutzeit, wenn mit dem beginnenden Laubaustrieb die Nester gezählt werden und damit auf die Zahl der Brutpaare geschlossen werden kann. Die andere zu den Zugzeiten und während der Überwinterung: Von September bis April führen zahlreiche ehrenamtliche Ornithologen und Fischer landesweit Zählungen der Kormorane an den gemeinschaftlich genutzten Schlafplätzen durch, um den Winter- und Rastbestand durch zeitgleiche Erhebungen zu erfassen. Diese Zählungen führt der Landesbund für Vogelschutz mit Unterstützung des Landesfischereiverbandes durch.
Der Brutbestand des Kormorans
Die Zahl der in Bayern brütenden Paare wuchs seit 1980 zunächst zögerlich, ab den späten 1980er Jahren stark an. In den letzten Jahren pendelt der Brutbestand um 600 Paare, mit einem Maximum von 612 Brutpaaren.
Brutkolonien
Anfangs entwickelte sich nur am Ismaninger Speichersee eine Brutkolonie. Seit 1988 nahm die Zahl der Brutkolonien kontinuierlich zu und erreichte im Jahre 2008 mit 13 Kolonien ihr Maximum. In den vergangenen Jahren lag die Zahl der Brutkolonien zwischen elf und 13 und blieb damit weitgehend konstant. Die Koloniestärke schwankt stark zwischen einem Brutpaar bei Neugründung und knapp über 100 Brutpaaren bei etablierten Kolonien, im Schnitt umfasst eine Kolonie 40 bis 60 Brutpaare. In den vergangenen zehn Jahren gingen die Brutpaarzahlen vor allem am Ammersee und am Chiemsee um 40 bis 50 Prozent auf heute 59 bzw. 70 Brutpaare zurück.
Eine Übersicht über die Anzahl der Brutpaare seit 1980 bezogen auf die jeweiligen Brutkolonien gibt folgende Tabelle:
Winterbestand
Nach den Ergebnissen der Zählungen zu den Zugzeiten und während der Überwinterung wuchs der Winterbestand des Kormorans bis zum Winter 1992/1993 stark an. Das Maximum des mittleren Winterbestandes wurde 2003/2004 mit 8.284 Individuen erreicht. Seit den frühen 1990er Jahren schwankt er zwischen 6.500 und 7.500 Individuen und bleibt damit weitgehend konstant.
Seit 1996 existieren in Bayern naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen, die den Abschuss unter bestimmten Voraussetzungen (s.u.) erlauben. Seitdem werden jährlich im Winter durchschnittlich 5.200 (2.547-8.724) Kormorane erlegt.
Die Zugdynamik (Phänologie) des Kormorans an bayerischen Gewässern ist dadurch geprägt, dass die Bestände üblicherweise ab September langsam, spätestens aber im Oktober rasch zunehmen, um im November, manchmal auch erst im Dezember das Wintermaximum (bis 8.500 Ind.) zu erreichen. Der Winter 2010/2011 (rot dargestellt) ist insofern eine Ausnahme, als die Winterbestände weit unter den langjährigen Mittelwerten liegen und sich damit möglicherweise ein Rückgang in den Rastbeständen Bayerns in Folge der kürzlich gesunkenen Brutbestände im Ostseeraum widerspiegelt.
Zur Jahreswende folgt, bedingt durch die Vereisung vieler Nahrungsgewässer, ein Rückgang. In den meisten Jahren fallen die Bestände zum März hin nochmals deutlich ab – hier macht sich bereits der Abzug der Vögel in die Brutgebiete bemerkbar. Spätestens im April lösen sich die Winterbestände durch den fortschreitenden Heimzug in die Brutgebiete ganz auf.
Schlafplätze
Bayernweit wurden im Winter 2010/2011 154 Kormoran-Schlafplätze festgestellt. Nachdem die Anzahl der Schlafplätze von Beginn der Erfassung bis 2006/07 kontinuierlich zunahm, zeichnet sich ein Einpendeln bei etwa 150 Schlafplätzen ab.
Die Schlafplatzzählungen dokumentieren eine stetige Aufsplitterung der Bestände auf kleine und kleinste Kolonien mit unter 50 nächtigenden Tieren, während die Zahl mittelgroßer und großer Schlafplätze mit 100 bis über 200 Tieren gesunken ist. Möglicherweise ist dieser Trend eine Folge der Abschüsse, die auch an Schlafplätzen erfolgen.
Management
Der Kormoran ist als europäische Vogelart besonders geschützt (§ 7 Abs. 2 Nr. 13 b) bb) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)). Damit greifen die Verbote (Fang, Verletzung, Tötung) des § 44 Abs. 1 BNatschG, die allerdings durch Ausnahmeverordnung eingeschränkt werden können (§ 45 Abs. 7), wenn dies z.B. zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden oder zum Schutz der heimischen Tierwelt erforderlich ist.
1996 wurde von der Bayerischen Staatsregierung eine artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung (AAV), umgangssprachlich kurz Kormoranverordnung, eingeführt (zuletzt geändert am 16.07.2008). Damit wurde eine Abschusserlaubnis für Kormorane in der Zeit vom 16. August bis 14. März und im Umkreis von 200 m um Gewässer außerhalb von Naturschutzgebieten, Nationalparken und europäischer Vogelschutzgebiete mit einer Laufzeit bis 15.07.2013 bayernweit erteilt.
Vor dem Hintergrund eines Landtagsbeschlusses vom 07.05.2009 „Hilfe für die Fischereiwirtschaft und gefährdete Fischbestände“ (Drs. 16/1304) haben die Regierungen zusätzliche Allgemeinverfügungen erlassen, die gebietsspezifisch weitergehende Regelungen als die artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung (AAV) aufweisen.
- Beschluss des Bayerischen Landtags (Drs. 16/1304) vom 07.05.2009 - PDF
- Allgemeinverfügungen der Regierung von Oberbayern - ZIP
- Allgemeinverfügung der Regierung von Niederbayern - PDF
- Allgemeinverfügung der Regierung der Oberpfalz - PDF
- Allgemeinverfügung der Regierung von Oberfranken
- Allgemeinverfügung der Regierung von Mittelfranken - PDF
- Allgemeinverfügungen der Regierung von Unterfranken - ZIP
- Allgemeinverfügungen der Regierung von Schwaben - ZIP
Außerdem wurde zur Umsetzung des o.g. Landtagsbeschlusses unter Leitung des LfU ein mit Vertretern der Naturschutz-, Fischerei- und Jagdbehörden besetztes Fachgremium eingerichtet, das grundsätzliche fachliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Kormoranproblematik behandelt. Das Gremium beantwortet offene Fragen und versucht für Konflikte, die vor Ort nicht lösbar erscheinen, ausgewogene Lösungsvorschläge zu entwickeln. Unter fachlicher Anleitung dieses Fachgremiums wurden vom Freistaat Bayern zwei Kormoranbeauftragte eingesetzt, die für die Teichwirtschaft im Aischgrund und an der Waldnaab sowie für den Fischartenschutz an Mindel und Schmutter geeignete und beispielhafte Lösungsansätze zur Verminderung der Konflikte erarbeiten und testen sollen.
