Aufgaben, Ziele und Leistungen

Als vorausschauende Fachplanung bildet die Landschaftsplanung auf allen Planungsebenen das zentrale Instrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Gemäß § 9 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dient die Landschaftsplanung der Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die in § 1 BNatSchG verankert sind. Nähere Informationen finden Sie unter "Gesetzliche Grundlagen".

Der kommunale Landschaftsplan dient den Gemeinden als grundlegende Entscheidungshilfe für eine nachhaltige Gemeindeentwicklung. Aufgabe des Landschaftsplanes ist es, für den Bereich einer Gemeinde ein längerfristiges Konzept für Naturschutz, Landschaftspflege und Erholungsvorsorge aufzustellen. Das Konzept soll aufzeigen, wie der Naturhaushalt als Lebensgrundlage des Menschen gesichert, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft erhalten und die unterschiedlichen Landschaftsteile schonend genutzt werden können. Hierzu stellt der Landschaftsplan den vorhandenen und angestrebten Zustand der Natur dar, entwickelt ein Leitbild und zeigt Maßnahmen auf, die zur Lösung von Konflikten in Natur und Landschaft und zur Verbesserung der Verhältnisse möglich sind.

Zu den Aufgaben mit besonderer Bedeutung für eine nachhaltige Gemeindeentwicklung gehören:

  • die Erhaltung und Entwicklung der naturraumtypischen Vielfalt von Arten und Lebensgemeinschaften,
  • die Sicherung und Entwicklung siedlungsnaher Freiräume und Grünflächen,
  • der Schutz natur- und kulturraumtypischer Landschaftsbilder, historischer Kulturlandschaften sowie erlebnisreicher Erholungslandschaften,
  • die Sicherung und Förderung biologisch funktionsfähiger Böden und Wasserkreisläufe,
  • der Schutz des Bioklimas und unbeeinträchtigter Luft.

Der Landschaftsplan ist behördenverbindlich. Für den einzelnen Bürger entsteht durch den Landschaftsplan keine Rechtsverbindlichkeit. Kein privater Eigentümer kann gezwungen werden, die vorgeschlagenen Maßnahmen auf seinem Grundstück umzusetzen. Der Landschaftsplan bietet aber denjenigen eine Chance, die freiwillig bereit sind, vorgeschlagene Maßnahmen umzusetzen Dies geschieht durch Beratung und über Förderprogramme. Insbesondere die Landwirtschaft stellt bei der Umsetzung der aufgezeigten Maßnahmen einen wichtiger Partner dar.

Die Leistungen der Landschaftsplanung wirken sich in vielfältiger Weise auf die Gemeinde und ihre Bürger aus. Mit ihrem flächendeckenden und querschnittsorientierten Ansatz bietet die Landschaftsplanung ein umfassendes Informations-, Bewertungs-, Umsetzungs- und Kontrollinstrument.

Für eine sachgerechte Abwägung unterschiedlicher Nutzungsansprüche liefert die Landschaftsplanung wichtige Grundlagen. Mit Hilfe von Entwicklungsszenarien können die Auswirkungen beabsichtigter Flächennutzungen veranschaulicht und so der Abwägungsprozess wesentlich unterstützt werden.

Die Landschaftsplanung erleichtert die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Sie hält hierfür umfassende Bewertungsgrundlagen bereit und gibt wichtige Hinweise für eine inhaltliche, räumliche und zeitliche Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Dies ermöglicht der Gemeinde frühzeitig Ausgleichsflächen zu erwerben und ein Ökokonto anzulegen bzw. dort einzubuchen.

Zudem unterstützt die Landschaftsplanung die Strategische Umweltprüfung (SUP) auf der Ebene der Flächennutzungsplanung. Für den erforderlichen Umweltbericht können Grundlagendaten zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft sowie Pflanzen- und Tierwelt aus dem Landschaftsplan übernommen werden. Damit kann die Gemeinde die SUP einfacher, schneller und kostengünstiger durchführen. Nähere Informationen zur SUP finden Sie auf den Unterseiten "Gesetzliche Grundlagen".

Um den speziellen, im Europarecht verankerten artenschutzrechtlichen Anforderungen (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung – saP) und den Belangen des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 gerecht zu werden, weist die Landschaftsplanung bereits im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung auf Vorkommen besonders geschützter Arten und eine mögliche Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten hin. Dadurch können im Falle absehbarer Konflikte Vermeidungsmöglichkeiten, alternative Standorte oder neue planerische Lösungen entwickelt werden. Die Landschaftsplanung trägt somit wesentlich dazu bei, die rechtssichere Umsetzung der kommunalen Planungsziele zu gewährleisten. Nähere Informationen zu Natura 2000 finden Sie auf den Unterseiten "Gesetzliche Grundlagen".

Darüber hinaus kann die Landschaftsplanung wichtige gesellschaftspolitische Aufgaben und Ziele unterstützen:

  • Flächeninanspruchnahme
    Die Landschaftsplanung trägt dazu bei, die Flächeninanspruchnahme in räumlich weniger sensible Bereiche zu lenken.
  • Hochwasserschutz
    Die Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung umfassen auch die Förderung des Wasserrückhaltes in der Fläche oder die Sicherung und Entwicklung von Wasserrückhalteräumen. Damit kann der Landschaftsplan die Ziele des Hochwasserschutzes unterstützen.
  • Klimaschutz
    Die Landschaftsplanung unterstützt durch unterschiedliche Darstellungen den Klimaschutz. Mit der Sicherung und Entwicklung von innerörtlichen Grünflächen, von Frischluft- und Kaltluftbahnen sowie von Frischluft- und Kaltluftentstehungsgebieten trägt die Landschaftsplanung dazu bei, die innerörtliche Erwärmung und Feinstaubbelastung zu reduzieren. Die Sicherung von Moorstandorten (wertvolle CO2-Senken) oder die Neuschaffung von Waldflächen (zum Beispiel als Kompensationsmaßnahme) tragen zur Erhöhung der CO2-Bindung bei. Ein ha Wald kann beispielsweise ca. 10 to CO2 pro Jahr binden.
  • Gesundheitsvorsorge
    Durch die Sicherung und Entwicklung von Spiel-, Sport- und Erholungsflächen, von Naturerlebnisräumen sowie eines Rad- und Wanderwegesystems schafft die Landschaftsplanung Voraussetzungen, die Gesundheit der Bürger in verschiedenen Bereichen zu fördern:
    • Förderung der physischen Gesundheit (zum Beispiel Bewegung, Frischluft)
    • Förderung der psychischen Gesundheit (zum Beispiel sinnliche Eindrücke, Ruhe)
    • Förderung der sozialen Gesundheit (zum Beispiel Kommunikation, Gemeinschaftsgefühl)
    • Förderung der kognitiven, motorischen, sozialen und emotionalen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
  • Biodiversität
    Im Rahmen der Landschaftsplanung werden Konzepte zur Sicherung der Vielfalt der heimischen Tier- und Pflanzenwelt entwickelt. Hierzu zählen auch die Planung von Biotopverbundsystemen oder die planerische Sicherung von wertvollen Lebensräumen. Mit ihren Zielaussagen trägt die Landschaftsplanung dazu bei, die Arten-, Sorten- und Lebensraumvielfalt zu sichern sowie die unzerschnittenen, verkehrsarmen Räume zu erhalten und die ökologische Durchlässigkeit zu verbessern.

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