Ablauf, Inhalte und Verfahren

Die nachfolgende Zusammenstellung zeigt die fachlichen Anforderungen an den Inhalt des gemeindlichen Landschaftsplans ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Je nach örtlicher Situation und Problemstellung in der Gemeinde ist im Einzelfall zu prüfen, ob und welche Kriterien zutreffen.

Hinsichtlich der Detailschärfe der jeweiligen Darstellungen ist zu beachten, dass der Landschaftsplan als Teil des Flächennutzungsplans gemäß § 5 Abs. 1 Baugesetzbuch nur die Grundzüge der beabsichtigten Entwicklung herausarbeiten kann.

Quelle:

Arbeitsschritte und Inhalte der Landschaftsplanung

Aufgabenstellung

  • Anlass der Planung
  • Klärung der Aufgabenstellung und Ermittlung des Leistungsumfangs
  • Ggf. Beschreibung des Geltungsbereichs (sachlicher Teilplan, räumlicher Teilplan, Teillandschaftsplan)
  • Rechtsgrundlagen
  • Ermittlung der planerischen Rahmenbedingungen, Zielvorgaben übergeordneter Planungen, zum Beispiel Vorgaben der Landes- und Regionalplanung
  • Art der Bürgerbeteiligung und Bürgerinformation

Zu Beginn der Planung werden die örtlichen Gegebenheiten sowie die Vorgaben, die den Planungsprozess beeinflussen können, ermittelt. Zudem werden wichtige Arbeitsschritte des Planungsprozesses und die jeweiligen Beteiligungsformen (zum Beispiel Sitzungen, Arbeitskreistreffen zur Landschaftsplanung, involvierte Bevölkerungsgruppen) genannt.

Beschreibung des Gemeindegebietes

  • Erläuterung und Begründung des Untersuchungsgebietes
  • Geologie und Naturraum
  • Landschaftsgeschichte
  • Überblick über wichtige Raumnutzungen

Die Charakterisierung des Gemeindegebietes soll in die spezifische Situation in der Gemeinde einführen.

Bestandsaufnahme und Bewertung

  • Erfassung der Schutzgüter (Boden, Wasser, Klima/Luft, Arten/Lebensräume, Landschaft, Landschaftsbild/Landschaftserleben, Mensch, Kultur und Sachgüter) hinsichtlich natürliche Ausprägung, Funktion, Belastung, Schutz und Entwicklungsmöglichkeiten
  • Beurteilung der Intensität und Auswirkungen der vorhandenen und geplanten Nutzungen (Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Siedlung/Verkehr, Abbau, Erholung) auf Naturhaushalt und Landschaftsbild.

Die Bestandsaufnahme umfasst die Auswertung vorhandener Datengrundlagen des Fachbereichs Naturschutz und Landschaftspflege (zum Beispiel Biotopkartierung, ABSP) und anderer Fachplanungen wie Land,- Forst-, Wasserwirtschaft sowie eigens durchgeführte Kartierungen der Biotop- und Nutzungstypen. Die nachstehenden Inhalte sind nicht immer alle zu bearbeiten. Ob und welche Inhalte zutreffen, ist im Einzelfall zu prüfen. Die Darstellung hat flächendeckend für das Gemeindegebiet zu erfolgen.

Schutzgut Boden

Grundleistungen:

  • Bodenarten
  • Flächen mit besonderen Bodenfunktionen (zum Beispiel natürliche Ertragsfähigkeit, Retentions- und Rückhaltevermögen, Puffervermögen oder Archivfunktion)
  • erosionsgefährdeten Bereiche
  • Bereichen mit besonderen Bodenbelastungen
  • Geotope (nachrichtliche Übernahme aus Geotopkataster), Auswertung der Schutzvorschläge
  • Bodenschutzwald
  • Flächen, die potenziell zur Rohstoffgewinnung von Bedeutung sind (nachrichtliche Übernahme von Vorrang- und Vorbehaltsflächen aus dem Regionalplan).

Schutzgut Wasser

Grundleistungen:

  • Vorhandene Wasserflächen (Still- und Fließgewässer), Wasserrückhaltebecken, bedeutsame Quellen
  • Zustand der Still- und Fließgewässer und der Gewässergüte
  • Aussagen von Gewässerpflegeplanungen
  • Bereiche mit hohem natürlichen Grundwasserstand
  • Wasserschutzgebiete (nachrichtliche Übernahme)
  • Überschwemmungsgebiete (nachrichtliche Übernahme)
  • Retentionsräume

Schutzgut Klima/Luft

Grundleistungen:

  • Frisch- und Kaltluftentstehung
  • Luftaustausch (Frisch- und Kaltluftbahnen)
  • bioklimatisch oder lufthygienisch besonders belastete Bereiche

Schutzgut Arten und Lebensräume

Grundleistungen:

  • Arten und Lebensräume (Auswertung ABSP, ASK, sowie weiterer fachlicher Unterlagen zum Beispiel ABSP-Umsetzungsprojekte, BayernNetzNatur-Projekte, Fachgutachten) im besiedelten und unbesiedelten Bereich
  • Biotopkartierung (mit aktueller Überprüfung)
  • schutzwürdige Lebensräume mit örtlich, (über)regional und landesweit bedeutsamen Arten und Lebensgemeinschaften
  • ökologisch wertvolle Flächen wie Raine, Dorfweiher u.a. Kleinstrukturen – soweit sie im Landschaftsplan darstellbar sind
  • Hinweise zu bzw. Kennzeichnung von gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG wie Feucht-, Mager- und Trockenstandorten, ökologisch wertvollen Überschwemmungsbereichen, Auwäldern etc.
  • Hecken, Feldgehölze und -gebüsche etc.
  • Darstellung von Schutzgebieten nach Naturschutzgesetz, inkl. Natura-2000-Gebieten (nachrichtliche Übernahme)
  • Wiesenbrütergebiete
  • Hinweise auf nachgewiesene bzw. wahrscheinliche Vorkommen europäischer Vogelarten oder in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführter Arten

Besondere Leistungen:

  • Flächenscharfe Darstellung der Standorte bzw. Lebensstätten ausgewählter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere bei absehbaren landschaftsverändernden Vorhaben (zum Beispiel Straßenbau, Flurneuordnung)
  • Flächenscharfe Abgrenzung und Beschreibung der gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG
  • Flächenscharfe Aussage und Kartierung zum vorkommen europäischer Vogelarten oder Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie

Schutzgut Landschaftsbild / Landschaftserleben

Grundleistungen:

  • Erlebnisqualität der Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich, bezogen auf Landschaftsteilräume; Kriterien sind insbesondere
    • Vielfalt: zum Beispiel besonders erlebniswirksame Randstrukturen (an Wald und Gewässer), Reliefvielfalt
    • Eigenart: zum Beispiel kulturhistorisch bedeutsame Substanz, prägnante kulturhistorische Nutzungsformen, besondere Relief- und geologische Strukturen
    • Schönheit: ganzheitliche Betrachtung der Landschaft, zum Beispiel durch Analyse und subjektive Bewertung des Musters der Landschaftselemente
  • Darstellung ausgewählter flächenhafter, für das Landschaftserleben besonders wirksamer Strukturen und Elemente.

Schutzgut Mensch

Darstellung der vorhandenen, freiraumbezogenen Erholungsnutzung

Grundleistungen:

  • vorhandene Flächen für freiraumbezogene Erholung (ortsnahe Erholungsbereiche, allgemein nutzbare öffentliche Grünflächen im Siedlungsbereich)
  • Grün- und Freiflächen mit besonderer Zweckbestimmung (Friedhöfe, Kleingärten, Sportanlagen ...)
  • Erholungswald
  • vorhandene Freiraumverbindungen (zum Beispiel Fuß- und Radwege, Grünzüge und -verbindungen)
  • Beurteilung der vorhandenen Flächen und Freiraumverbindungen im Hinblick auf mögliche Einschränkungen ihrer Benutzbarkeit (zum Beispiel Lärm, Freileitungen, Gerüche etc.) und Zugänglichkeit
  • Beurteilung der Erholungsflächen und -nutzungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Schutzgüter
  • Darstellung von Nutzungskonflikten mit der Erholung (zum Beispiel Landwirtschaft, empfindlichen Biotope, störungsempfindliche Tierarten)
  • Darstellung von Belastungen (sofern Fachgutachten vorliegen, zum Beispiel zu Lärm, Elektrosmog, Erschütterung)

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Grundleistungen:

  • Bodendenkmäler
  • Kulturdenkmäler in der Landschaft, zum Beispiel Kapellen
  • Historische Kulturlandschaftselemente
  • Geotope

Landschaftsplanerische Gesamtkonzeption (Leitbild)

Mit einem landschaftlichen Leitbild soll ein Rahmen geschaffen werden, in den sich die nachfolgenden Erfordernisse und Maßnahmen einfügen. Bei der Entwicklung des landschaftlichen Leitbildes können mehrere Szenarien berücksichtigt werden.

Grundleistungen:

Formulierung eines sachlich, räumlich und ggf. zeitlich differenzierten landschaftlichen Leitbildes – orientiert an den Bedürfnissen der in der Gemeinde lebenden, arbeitenden und sich erholenden Menschen und bezogen auf die Landschaftseinheiten / Teilräume / ökologischen Raumeinheiten des Gemeindegebiets mit Aussagen über

  • die landschaftsbezogenen Grundlagen des Wirtschaftens und des Handelns (zum Beispiel Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen Bevölkerungsstruktur/Bevölkerungsentwicklung und der Entwicklung von Natur und Landschaft)
  • die anzustrebende Qualität von Boden, Wasser, Klima/Luft, Arten und Lebensräume
  • den anzustrebenden Erhalt und die Entwicklung von naturraumtypischen, naturbetonten und nutzungsbetonten Ökosystemen
  • die anzustrebende naturraumtypische bzw. kulturbedingte Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft einschließlich ihrer besiedelten Bereiche
  • die anzustrebende Entwicklung der freiraumbezogenen Erholung in ihren unterschiedlichen Intensitätsgraden.

Die überörtlichen Programme und Pläne sowie die Ziele der Raumordnung und der Landesplanung sind zu beachten.

Maßnahmenkonzept

Das Maßnahmenkonzept stellt die konkreten, örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege einschließlich der Erholung dar (fachplanerische Aufgabe der Landschaftsplanung). Hierbei erfolgt auch eine sachgerechte Lösung von Konflikten mit anderen Nutzungen (Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Siedlung/Verkehr, Abbau, Erholung) aus ökologisch-gestalterischer Sicht (querschnittsorientierte Aufgabe der Landschaftsplanung).
Die Maßnahmen umfassen:

  • ökologische Schwerpunkträume und Schutzgebiete einschließlich der Schutzmaßnahmen
  • landschaftspflegende und -gestalterische Maßnahmen sowie Empfehlungen für die Grünordnung
  • Empfehlungen und Hinweise für andere Nutzungen

Das Maßnahmenkonzept beinhaltet zum Beispiel Vorschläge für Schutzgebietsausweisungen und Ausweisung von Grünzügen und -flächen, für standortgerechte Biotopentwicklung, für Erschließungen zur Erholungsnutzung oder Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaß- nahmen im Rahmen der Eingriffsregelung.

Darstellung der Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der Anforderungen an bestehende und beabsichtigte Flächennutzungen

Grundleistungen:

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft

  • Darstellung von Schutzgebietsvorschlägen (auch Änderungsvorschläge) und Überprüfung wesentlicher Schutzziele
  • Darstellung von Flächen für den Biotopverbund (zum Beispiel Puffer-, Vernetzungs- und Erweiterungsflächen etc.)
  • Darstellung von Flächen, die von Erstaufforstung freizuhalten sind
  • Darstellung von zu entwickelnden Bereichen für das Landschaftsbild/-erleben
  • Darstellung von besonders bedeutsamen oder zu entwickelnden Bereichen in Bezug auf die Historische Kulturlandschaft
  • Darstellung von Flächen für mögliche Kompensationsmaßnahmen
  • Darstellung von Flächen für die naturnahe Waldentwicklung.

Maßnahmen zu Grün- und Erholungsflächen

  • Darstellung geplanter Grün- und Erholungsflächen
  • Darstellung geplanter Hauptwander-, Reit- und Radwege
  • Darstellung von Grün- und Freiflächen mit erhöhten Anforderungen (zum Beispiel Arten- und Biotopfunktionen, gestalterische Einbindung, gartendenkmalpflegerischer Belange, Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer, kleinklimatische Ausgleichswirkung)
  • Darstellung von Maßnahmen zur Steuerung der Erholungsnutzung
  • Ermittlung des Bedarfs an Grün- und Erholungsflächen

Maßnahmen zu sonstigen Schutzgebieten

  • Darstellung geplanter sonstiger Schutzgebiete, zum Beispiel Wasserschutzgebiete, Immissionsschutzgebiete

Anforderungen an die bauliche Nutzung

  • Darstellung der landschaftsplanerisch bewerteten Bauflächen
  • Darstellung von Bauflächen mit erhöhten landschaftsplanerischen Anforderungen (Retention, Klima, Arten- und Biotopfunktion, Erholung, Landschaftsbild)
  • Darstellung von Entwicklungsbereichen für Kompensationsmaßnahmen (Darlegung von Grundzügen und Abschätzung des Bedarfs)
  • Darstellung von vorhandenen Bauflächen, in denen ökologische und gestalterische Maßnahmen erforderlich sind (zum Beispiel Durchgrünung, Aufstellung von Grünordnungsplänen)
  • Darstellung und Beschreibung geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Eingriffen bzw. Beeinträchtigungen
  • Hervorhebung von Bereichen, in denen bei Entwicklung eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zu erwarten ist.

Anforderungen an Flächen der Landwirtschaft

  • Darstellung der Flächen und Maßnahmen mit besonderen Anforderungen an Art und Intensität der Nutzung (zum Beispiel aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes, zum Schutz des Grundwassers und von Oberflächengewässern, aus Gründen des Bodenschutzes, zur Erhaltung alter Kulturlandschaften, zur Erhaltung besonderer Standortbedingungen)
  • Darstellung von Bereichen mit erhöhter Dichte an Kleinstrukturen zu erhalten bzw. Entwicklung solcher Bereiche
  • Darstellung von Bereichen zur Extensivierung und zum Einsatz von Förderprogrammen
  • Darstellung der Bereiche mit kleinklimatischer Ausgleichswirkung

Anforderungen an Flächen für Wald

  • Darstellung von Waldflächen mit besonderen Erfordernissen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (zum Beispiel Stärkung der Schutzfunktion wie Klima- oder Bodenschutz, Sonderstandorte sowie kulturhistorisch wertvolle Wälder)
  • Darstellung von Aufforstungsgewannen
  • Darstellung von Flächen, die von Aufforstung freizuhalten sind

Anforderungen an Wasserflächen

  • Darstellung geplanter Wasserflächen, zu verbessernder Gewässerabschnitte (zum Beispiel Öffnung verrohrter Gewässerabschnitte etc.)
  • Darstellung von Wasserrückhaltebereichen
  • Darstellung der Ziele aus Gewässerentwicklungsplänen und -konzepten

Anforderungen an Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen (a. Bodenschätze)

  • Darstellung geplanter Vorhaben sowie Festlegung von Bereichen für die Biotopentwicklung bzw. Folgenutzungen
  • Darstellung von vorhandenen Anlagen, für die ökologische und gestalterische Maßnahmen erforderlich sind

Anforderungen an Verkehrsflächen

  • Darstellung und Bewertung geplanter Verkehrsanlagen
  • Darstellung von vorhandenen Anlagen, für die ökologische und gestalterische Maßnahmen erforderlich sind.

Anforderungen an die Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen

  • Darstellung geplanter Ver- und Entsorgungsanlagen (wie Deponien, Kläranlagen, Kraftwerdke, Windkraftanlagen, Leitungstrassen, Solarfelder)
  • Darstellung von vorhandenen Anlagen, für die ökologische und gestalterische Maßnahmen erforderlich sind

Besondere Leistungen:

  • flächenscharfe Darstellung der Ausgleichs- und Ersatzflächen aus rechtlich verbindlich genehmigten Eingriffen (nachrichtliche Übernahme)
  • Ermittlung des detaillierten Bedarfs an Grün- und Erholungsflächen (Parkanlagen, Friedhöfe, Sportanlagen etc.) unter Verwendung städtebaulicher Richtwerte und unter Berücksichtigung der Verhältnisse vor Ort
  • Darstellung geeigneter Flächen für artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen bzw. Maßnahmen zur Fortführung der ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen im Rahmen des Artenschutzes)

Umsetzungskonzept

Entscheidend für den Erfolg der Landschaftsplanung ist deren Umsetzung. Dies kann umso besser gewährleistet werden, wenn die jeweiligen Nutzergruppen aktiv in die Entwicklung von Maßnahmen eingebunden sind. Hierzu tragen gemeinsame Sitzungen oder auch Ortsbegehungen, zum Beispiel mit Vertretern der Land- und Forstwirtschaft oder anderen Interessengruppen wesentlich bei.

Um die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu erleichtern, sollten diese – soweit möglich und sinnvoll – priorisiert werden. Eine Nennung möglicher Träger (Naturschutzbehörden, Fachbehörden, Kommunen, Naturschutzverbände, öffentliche Institutionen, private Vorhabensträger, ...) sowie Hinweise zu Förderprogrammen für die Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen runden das Umsetzungskonzept ab.

Umsetzung der Landschaftsplanung bedeutet jedoch nicht nur die Durchführung von Maßnahmen, sondern ggf. auch, auf Vorhaben zu verzichten, wenn sie den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege entgegenstehen.

Plandarstellung

Die kartenmäßige Darstellung der Inhalte erfolgt in Anlehnung an die

"Planzeichen für die örtliche Landschaftsplanung" von ANDRIAN-WERBURG, F., JORDAN, R., KÜTTNER, A., NIEMANN, N. B., SCHILLER, J., TOBIAS, K. UND WINKELBRANDT, A. (BEARB.) (2000), Landwirtschaftsverlag (ISBN 3-7 843 - 3805 - 4)

Aufstellungsverfahren

Die Ergebnisse des Landschaftsplanungsprozesses werden in Bayern durch Integration in den Flächennutzungsplan wirksam. Mit dieser sog. Primärintegration nimmt der Landschaftsplan als integrierter Bestandteil des Bauleitplans am Verfahren zur Aufstellung des Bauleitplanes und an dessen Rechtswirkung teil. Die Darstellungen des Bauleitplanes sind gegenüber der Gemeinde und den Behörden verbindlich, nicht jedoch gegenüber dem einzelnen Bürger.

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