Inhalte des Artenhilfsprogramms Weißstorch

Aufgrund der seit Jahrzehnten rückläufigen Bestandsdaten des Weißstorches wurde Anfang der 1980er Jahre beim damaligen Institut für Vogelkunde in Garmisch-Partenkirchen eine umfassende Studie zur Bestandserhebung in Auftrag gegeben, auf deren Ergebnissen (BURNHAUSER 1983) das Artenhilfsprogramm zum Schutz und zur Bestandsfördung des Weißstorches aufbaut. Ziel des Artenhilfsprogrammes ist es, in Bayern eine überlebensfähige und von menschlicher Hilfe unabhängige Storchenpopulation zu erhalten. Neben einer jährlichen Bestandserfassung werden vor allem mit Mitteln des Bayerischen Umweltministeriums an einzelnen Standorten Maßnahmen zur Verbesserung der Nahrungssituation oder der Neststandorte durchgeführt. Wichtige Entscheidungen trifft hierbei eine Steuergruppe, die sich aus Mitarbeitern des Ministeriums, des Bayer. Landesamts für Umwelt, Vertretern der Bezirksregierungen, Weißstorchfachleuten und LBV-Mitarbeitern zusammensetzt und sich je nach Bedarf in unregelmäßigen Abständen zusammenfindet.

Im Gegensatz zu vielen anderen Arten meidet der Weißstorch als Kulturfolger nicht die Nähe der Menschen; Foto: Hans-Joachim Fünfstück

Die Maßnahmen im Einzelnen

  • Bayernweites Bestands- und Brutmonitoring: Jährliche Erfassung der Brutpaare sowie der nicht besetzten Nester. Bruterfolg und Verteilung der Brutvorkommen ist die Grundlage für die Bewertung der Entwicklung sowohl für einzelne Standorte als auch für die Gesamtpopulation, für die Planung der Schutzmaßnahmen und als Erfolgskontrolle. Ein flächendeckendes Netz ehrenamtlicher Horstbetreuer, die eine kontinuierliche Beobachtung der einzelnen Brutplätze sicherstellen, ist hierfür eine wichtige Grundlage.

    In diesem Zusammenhang ist ein wichtiger Teil des Weißstorchschutzes auch die Öffentlichkeitsarbeit über Presseartikel und ein jährliches Weißstorchseminar für die Horstbetreuer, Behördenvertreter sowie weitere Interessenten.
  • Optimierung der Nahrungsflächen: Die dringlichste und wirkungsvollste Schutzmaßnahme für die bayerische Weißstorchpopulation ist der Erhalt bzw. die Wiederherstellung feuchter, ausgedehnter Grünlandbereiche mit entsprechendem Strukturreichtum. Schwerpunkt der Maßnahmen ist die Gestaltung einer reichhaltigen Reliefstruktur durch Anlage von Flachmulden, Grabenaufweitungen, Tümpelketten, Rückvernässung, abschnittsweises Mähen der Ufervegetation an Wiesengräben und Kleingewässern sowie Förderung der Umstellung auf extensive landwirtschaftliche Nutzung.

    Diese Maßnahmen kommen der gesamten Lebensgemeinschaft in feuchten Grünlandbereichen zugute zum Beispiel auch den wiesenbrütenden Vogelarten, die durchweg stark gefährdet sind, wobei allerdings deren Lebensraumansprüche nicht immer mit denen des Weißstorches übereinstimmen.
Eine Furt statt einer Verrohrung – wie hier an der Sallach – bietet dem Weißstorch zusätzliche kleinstrukturierte Biotopelemente die er zur Nahrungssuche nutzen kann; Foto: Dr. A. Feig

Sicherung von Mittelspannungsmasten mit Hauben, deren Zweck es ist, den auf dem Masten landenden Storch vor den stromführenden Leitungen zu schützen; Foto: G. Möbus

  • Nestsanierungen und Neuanlagen: Neben den Nahrungsflächen ist ein weiterer Schwerpunkt des Artenhilfsprogramms die Förderung der Nistmöglichkeiten. Da Weißstorchnester meist eine stabile Grundlage benötigen und innerorts auch teilweise Schwierigkeiten wegen herunterfallenden Nistmaterialien sowie Kot entstehen, kommt es immer wieder zu Problemen mit der Erhaltung. Ansiedlungswillige Storchenpaare finden häufig keine geeignete Grundlage für den Nestbau. Deshalb ist Sanierung als auch Neuanlage von Nisthilfen an geeigneten Standorten als Schutzmaßnahme erforderlich.
  • Reduzierung weiterer Gefahren: Weitere Möglichkeiten zur Verringerung einzelner Verluste sind die Sicherung von Strommasten mit Hauben gegen Stromstöße und Einflussnahme auf die vorrangige Sicherung von Strommasten in der Umgebung der Standorte, die Abdeckung von offenen Schloten (Absturzgefahr besonders für flugunerfahrene Jungstörche) und die Rückstandsuntersuchung an toten Störchen und Eiern (soweit der Zustand dies noch zulässt) zur Klärung eventueller Todesursachen etc.

Solch ein Projekt ist nur möglich durch die Zusammenarbeit verschiedener Partner

Auftraggeber und fachliche Betreuung

Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU),
Staatliche Vogelschutzwarte,
Referat 55,

  • Margarete Siering, Tel. 08821- 94301-18

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Projektträger und Gesamtkoordination

Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV)

Überregionale Partner

  • Bundesarbeitsgemeinschaft Weißstorchschutz (BAG WS) im Naturschutzbund Deutschland (NABU)

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