Zuständigkeiten bei Lärmproblemen
Nachfolgende Tabelle soll Ihnen zeigen, an wen Sie sich bei einem Lärmproblem wenden können. Bei Beschwerden über hier nicht vorkommende Lärmarten fragen Sie bitte Ihre Gemeinde oder Ihr Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde). Auskünfte geben auch der Deutsche Arbeitsring für Lärmbekämpfung (DAL), Düsseldorf, und schalltechnische Beratungsbüros.
Lärmbetroffener durch Bestand
| Beschwerde über: | Beschwerde vorbringen bei: |
|---|---|
| Straßenverkehrslärm | Straßenbaulastträger (Autobahndirektion, Straßenbauamt, Landratsamt oder Gemeinde |
| Eisenbahnlärm | Deutsche Bahn AG oder Eisenbahnbundesamt |
| Straßenbahnlärm | Verkehrsunternehmen oder Gemeinden |
| Fluglärm (zivil) | Luftamt Nord- oder Südbayern |
| Gewerbelärm, Sport- und Freizeitlärm, Schießlärm (zivil) * | Landratsamt oder kreisfreie Stadt |
| Lärm von Gaststätten, Diskotheken u. Veranstaltungen * | Gemeinde (Sperrstunde) oder Landratsamt |
| Baulärm * | Baugenehmigungsbehörden (meist Landratsamt, kreisfreie Stadt oder Große Kreisstadt) |
| Nachbarschaftslärm * | akut: Polizei; sonst: Rechtsanwalt |
| Lärm durch haustechnische Anlagen * | Hauseigentümer |
| Lärm am Arbeitsplatz | Betriebsbeauftragter, Gewerbeaufsichtsamt |
*) Bei diesen Lärmarten ist auch der zivilrechtliche Weg möglich
(Klage beim Amts-/Landgericht)
War eine Beschwerde nicht erfolgreich, dann Widerspruch oder Klage (zweckmäßig mit Rechtsbeistand).
Lärmbetroffener durch Planung
| Einwendungen wegen Lärm: | Einwendungen vorbringen bei: |
|---|---|
| Straßen, Eisenbahnen, Straßenbahnen (Neu- und Umbau) | Gemeinde oder Bezirksregierung (Anhörungsbehörden im Planfeststellungsverfahren) |
| Flugplätze (zivil) | Bezirksregierung |
| Gewerbe- Sport-, Freizeit- u. Schießanlagen | Landratsamt oder kreisfreie Stadt |
| Gaststätten, Diskotheken, Veranstaltungen | Gemeinde oder Landratsamt |
| Bebauungsplan | Gemeinde |
Waren Einwendungen nicht erfolgreich, dann ebenfalls Widerspruch oder Klage (zweckmäßig mit Rechtsbeistand).
Schema in Anlehnung an:
"Lärmbekämpfung - Ruheschutz", Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg, Karlsruhe 1995.
