Städtebau
Planen
Ein Planungsgrundsatz des Städtebaus ist die möglichst weitgehende Trennung von ruhigem Wohnen und lautem Arbeiten. Dem folgt die Baunutzungsverordnung mit Stufung der Gebietsarten vom reinen Wohngebiet (WR) bis zum Industriegebiet (GI).
Den unterschiedlichen Schutzanspruch gegen Lärm beschreiben die Orientierungswerte nach DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" und die Immissionsrichtwerte der TA Lärm. Werden Industrie- oder Gewerbegebiete neu geplant und verkehrstechnisch erschlossen, ist besonders auf die Lärmbelastung durch Lkw-Verkehr zu achten.
Schall pro Quadratmeter:
Je Quadratmeter eines Industrie- oder Gewerbegebiets wird eine zulässige Geräuschemission oder -immission festgesetzt.
Arbeit und Wohnen
Zu geringe Abstände zwischen Industrie- oder Gewerbegebieten und Wohngebieten haben erhöhte Schallschutzaufwendungen oder Betriebsbeschränkungen insbesondere zur Nachtzeit zur Folge. Verhindert die Bauleitplanung das Heranrücken der Wohnbebauung nicht, wird der Standort alteingesessener Betriebe gefährdet.
Bei der Planung neuer Gewerbegebiete in der Nachbarschaft zur Wohnbebauung können die Geräuschemissionen künftiger Betriebe beschränkt werden. Durch Festsetzungen im Bebauungsplan werden nur solche Betriebe und Anlagen zugelassen, deren Geräuschimmissionen oder -emissionen bestimmte, auf die Grundstücksfläche bezogene Werte nicht überschreiten. Die zulässige Emission richtet sich dabei nach den Orientierungswerten und Orientierungswertanteilen für die Geräuschimmission in der Nachbarschaft.
Flächennutzung und Verkehr
Was an Lärmschutz im Städtebau versäumt wird, kann nachträglich kaum wieder gutgemacht werden. Schon im Flächennutzungsplan sollte auf eine schalltechnisch günstige Anordnung der Bauflächen und Baugebiete sowie der Hauptverkehrswege geachtet werden. Im Bebauungsplan sind die konkreten Maßnahmen zum Lärmschutz festzusetzen. Lärmschutz in der Planung - rechtzeitig bedacht und beachtet - ist häufig kostenneutral; oft steigert er sogar den Wert der Immobilie um mehr als den Aufwand für den Schallschutz.
