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Freizeit-/Sportlärm
Die Aktiven wollen ihren Ausgleichssport, die Anwohner ihre Ruhe. Häufig kommt es in der Nähe von Sportanlagen oder Freizeiteinrichtungen wegen des Lärms zu Konflikten.
- Geräusche von Trendsportanlagen - Teil 1: Skateanlagen - PDF
- Geräusche von Trendsportanlagen - Teil 2: Beachvolleyball, etc. - PDF
- Kurzanleitung zur Bestimmung der Beurteilungspegel für die Geräusche von Sport- und Freizeitanlagen - PDF
- Emissionsdaten von Motorsportanlagen - PDF
Ruhig aktiv
Sportlärm ist ein Problem unserer Zeit. Die Geräusche von Sportanlagen führen häufig zu Konflikten mit der Wohnnachbarschaft.
Während die einen ihren Feierabend oder die Freizeit in Ruhe verbringen möchten, suchen andere ihre Erholung durch Aktivitäten in nahegelegenen Sportanlagen, was nicht immer ruhig abgeht.
Geräuschquellen von Sportanlagen sind:
- technische Einrichtungen (z.B. Lautsprecher)
- Sportgeräte (z.B. Motorkart)
- die Sporttreibenden selbst (z.B. Zurufe)
- die Zuschauer (z.B. Beifall) und
- zur Anlage gehörender Verkehrslärm (z.B. Parkplatzgeräusche)
Soviel Sportlärm darf sein
Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV für ein allgemeines Wohngebiet an einem Sonntag.
Zur Beurteilung der Geräusche von Sportanlagen wurde die Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BlmSchV erlassen. Sie geht auf die Besonderheiten des Sportbetriebes ein mit:
- unterschiedlichen Beurteilungszeiten an Werktagen sowie Sonn- und Feiertagen
- zusätzlichen Immissionsrichtwerten für Ruhezeiten
- Regelungen für die Zulässigkeit weniger, besonders lauter Veranstaltungstage (z.B. überregionale Wettkämpfe) und
- Zuschlägen für Ton- und Informationshaltigkeit (z.B. Lautsprecherdurchsagen)
In Bayern wird auch der Freizeitlärm im Allgemeinen wie Sportlärm, d.h. nach der 18. BImSchV beurteilt. Das liegt nahe, weil diese Verordnung die geeignetste und verbindlichste Regelung dafür darstellt.
Im Folgenden sind die zu erwartenden Mittelungspegel in der Umgebung einer 5-Platz-Tennisanlage mit Parkplatz dargestellt.
Linkes Bild: Ohne Schallschutzmaßnahmen ist für den Immissionsort IO, der in einem allgemeinen Wohngebiet liegt, der Immissiosnrichtwert für Ruhezeiten von 50 dB(A) überschritten. Der Spielbetrieb müßte also während dieser Zeiten eingestellt werden. Während der übrigen Tageszeit gibt es keine Schwierigkeiten.
Rechtes Bild:Wenn am Rand der Tennisplätze eine ca. 4,5 m hohe Schallschutzwand errichtet wird, können auch während der Ruhezeiten Spiele stattfinden.
