Finanzielle Förderung
Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kann ein Zuschuss für die "Optimierung der Wärmeverteilung" (gültig bis 31.08.2010) beantragt werden. Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden (z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts). Das Förderprogramm der Bundesregierung bezuschusst auch den Austausch von alten ungeregelten Heizungspumpen gegen Hocheffizienzpumpen der Energieeffizienzklasse A. Wichtig ist, dass der Einbau der Heizungsumwälzpumpe durch einen Fachbetrieb erfolgt. Dies muss bei Antragstellung nachgewiesen werden. Die Antragstellung erfolgt nach der Durchführung der Maßnahmen durch den Eigentümer der Immobilie.
Bei einem Rechnungsdatum vor dem 1. April 2010:
Der Zuschuss beträgt
- 25% der Kosten für die durchgeführte Maßnahme.
- Liegen die Kosten unter 400 €, beträgt der Zuschuss 100 €.
- Bei Kosten unter 100 € wird kein Zuschuss gezahlt.
Der Antrag muss bis spätestens sechs Monate nach Abschluss bei der KfW gestellt werden. Gefördert werden nur Maßnahmen, die nach dem 31. März 2009 abgeschlossen wurden.
Für Arbeiten, bei denen die Rechnungslegung bis zum 31.03.2010 erfolgte (Datum der Rechnungsstellung) können Sie noch bis zum 30.09.2010 einen Zuschuss beantragen.
Bei einem Rechnungsdatum ab dem 01.04. 2010 bis zum 31.08.2010:
Die Förderung wird ausschließlich bei Maßnahmen an Brennwert- bzw. Niedertemperaturkesseln ausgezahlt, und nur bei Heizungsanlagen, die vor dem 01.01.2005 installiert wurden. Der hydraulische Abgleich muss Teil der Maßnahme sein. Erst ab Kosten von 600 Euro wird ein Zuschuss gezahlt.
Der Zuschuss beträgt
- 25% der Kosten für die durchgeführte Maßnahme.
Der Antrag muss bis spätestens drei Monate nach Abschluss bei der KfW gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online.
Wurde Ihre Rechnung bis zum 31.08.2010 ausgestellt, können Sie noch bis zum 30.11.2010 einen Zuschuss beantragen.