Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Finanzielle Förderung für neue Fenster

Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen

Seit 01.01.2006 sind Arbeitskosten von Handwerkerrechnungen in privaten Haushalten steuerlich absetzbar - seit 01.01.2009 sogar in erhöhtem Umfang. Konnten bisher 20% von max. 3.000 € (= 600 €) jährlich von der Einkommenssteuer-Schuld direkt abgezogen werden, so sind es jetzt 20% von max. 6.000 € (= 1.200 €). Leider ist diese Regelung in der Bevölkerung nur wenig bekannt - jedoch sind beim Einbau neuer Fenster hierdurch beachtliche Kosteneinsparungen möglich.

Zuschüsse, Kredite und Darlehen beim Austausch der Fenster

Programm "Energieeffizient Sanieren" (Kredit- und Zuschussvariante) der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Die Aktuellen Bedingungen finden Sie unter:

Weitere Informationen zu Fördermaßnahmen in den Bereichen "Glas/Fenster" sowie zur Förderung von Energiesparmaßnahmen