Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Bodenbelastungen im Umfeld von Strommasten

Untersuchungen in Nordrhein-Westfalen (RWE 2008) und in der Schweiz (2001) haben gezeigt, dass Schwermetalle, v.a. Blei, aus der Mastbeschichtung von Strommasten mit der Zeit in den darunter liegenden Boden eingetragen werden können und damit den Boden verunreinigen. Ursache hierfür ist die bis Anfang der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts verwendete bleihaltige Korrosionsschutzfarbe. Der Schwermetalleintrag in den Boden kann sowohl beim Auftragen des Korrosionsschutzes, durch den Abrieb bei Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen als auch durch mögliche Lösungsprozesse (z.B. bei Niederschlägen) geschehen.

Der Energieversorger RWE beauftragte in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2008 Bodenuntersuchungen unterhalb von Stahlgittermasten, die mit dem lange Zeit verwendeten Korrosionsschutzmittel "Bleimennige" behandelt worden waren. Die Ergebnisse der Untersuchungen erhärteten den Verdacht, dass es unterhalb solcher Masten zu einer Anreicherung von Blei im Boden kommen kann.

Alte Strommasten sind auf unterschiedlichen Flächennutzungen zu finden

Das Bekanntwerden der RWE-Untersuchungsergebnisse im Juni 2008 veranlasste das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) zu einer näheren Betrachtung der Belastungssituation unterhalb von Strommasten in Bayern. Mit den in Bayern agierenden Stromnetzbetreibern wurde ein gemeinsames Vorgehen zur Klärung des Gefährdungspotenzials vor allem für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Nutzpflanze erarbeitet. Als Ergebnis der Zusammenarbeit wurde beschlossen, stichprobenartige Bodenuntersuchungen unter Strommasten durchzuführen. Bevorzugt beprobt werden sollten dabei Maststandorte, die sich auf sensiblen Nutzungen wie Kinderspielflächen und Wohngebieten (Wirkungspfad Boden-Mensch) sowie Ackerflächen, Grünland und Nutzgärten (Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze) befinden. Der Pfad Boden-Grundwasser wurde zunächst nicht betrachtet.

Ergebnisse

Die Untersuchungen von Netzbetreibern, LfU und LfL machen deutlich, dass unterhalb von Stahlgitterstrommasten des Hoch- und Höchstspannungsnetzes kleinflächig durchaus die Gefahr einer schädlichen Bodenveränderung aufgrund von Schwermetalleinträgen aus dem Korrosionsschutz bestehen kann. Dies betrifft vor allem Masten mit älterem Baujahr (vor 1980) und bleihaltigem Anstrich. Da allerdings nicht alle untersuchten Standorte mit diesen Kriterien erhöhte Schwermetallgehalte im Boden aufwiesen, können keine Rückschlüsse auf die Gesamtheit der bisher nicht untersuchten Masten in Bayern gezogen werden. An den untersuchten Standorten mit Prüfwertüberschreitungen für den Pfad Boden-Mensch werden durch die Kreisverwaltungsbehörde Maßnahmen veranlasst, um die Gefahr für den Menschen einzudämmen. Aufgrund der Kleinräumigkeit der Belastung reicht es in vielen Fällen aus den Boden der belasteten Fläche direkt unter dem Strommast auszutauschen bzw. die Fläche durch Einzäunung unzugänglich zu machen.

Die im Rahmen der Untersuchung zum Wirkungspfad Boden – Nutzpflanze von der LfL entnommenen Pflanzen- und Futtermittelproben wiesen auch bei Überschreitung von Prüf- bzw. Maßnahmenwerten der BBodSchV im Boden keine Überschreitungen der Höchstgehalte nach Futtermittelverordnung und EU-Kontaminantenverordnung auf. Für weitere Bodenuntersuchungen im Umfeld von Strommasten auf Schwermetalle besteht deshalb auf Acker- und Grünlandflächen nach derzeitiger Erkenntnis kein Handlungsbedarf.
Die bisherigen Untersuchungen lassen keine Aussagen über eine mögliche Gefährdung für den Wirkungspfad Boden-Gewässer zu. Da aber an einigen vom LfU untersuchten Standorten erhöhte Schwermetallgehalte (i.d.R. Blei und/oder Zink) auch in tieferen Bodenschichten (30 -l 60 cm) festgestellt wurden, haben sich zumindest Hinweise auf eine mögliche Tiefenverlagerung von beschichtungsbürtigen Schwermetallen ergeben. Zum weiteren Erkenntnisgewinn strebt das LfU deshalb für den Wirkungspfad Boden – Gewässer weitere Untersuchungen in Zusammenarbeit mit den Netzbetreibern an.