Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Geogene Belastungen

Bei geogenen Belastungen (= naturbedingt erhöhte Schadstoffgehalte) in Böden überschreiten die Hintergrundwerte die Vorsorgewerte. Die Ursachen dieser geogenen Belastungen liegen vor allem im Mineralbestand des Ausgangsgesteins und in pedogenetischen Stoffumverteilungsprozessen (Anreicherung und Verarmung) begründet. Eine Besonderheit in Bayern sind die hydrogeologischen Verhältnisse des Molassebeckens, die in Wechselwirkung mit organo-mineralischen Bodenformen hier naturbedingt zum Teil zu sehr hohen Arsen-Anreicherungen im Boden führen.

Grenzfälle zwischen rein geogenen Belastungen und Überlagerungen natürlich erhöhter Schadstoffgehalte in Böden mit anthropogenen Einflüssen stellen die historischen Erzbergbaugebiete (z.B. im Raum um Freihung bei Weiden/Opf.) dar. Auch bei den Substraten der größeren Auensysteme nördlich der Donau (Regnitz, Main und Naab) muss zusätzlich von einer nicht näher quantifizierbaren, anthropogenen Komponente ausgegangen werden.

In der Vollzugshilfe, die Sie unter Hintergrundwerte in Böden Bayerns finden, werden Bodenausgangsgesteine aufgezeigt, in denen Hintergrundwerte die jeweiligen Vorsorgewerte überschreiten.

In Bayern wurden nach dem derzeitigen Kenntnisstand in einem ersten Überblick fünf Einheiten von Bodenausgangsgesteinen identifiziert, in denen geogene Belastungen auftreten können (in Klammern die jeweiligen Elemente, für die eine Überschreitung zu verzeichnen ist):

  • Verwitterungen von Kalk- und Dolomitstein, Kalkmergelstein, Mergel- und Tonstein des Muschelkalk (Chrom, Kupfer und Nickel)
  • Verwitterungen von Amphibolit, Serpentinit, Diabas, Basalt, Gabbro sowie Phyllit, Glimmerschiefer, Ton- und Sandstein, Grauwacken, Konglomerat, Quarzit, Tonschiefer und Gneise des Grundgebirges (Arsen, Chrom, Nickel und Zink)
  • Verwitterungen von Kalk- und Dolomitstein, Kalkmergelstein, Mergelstein vor allem Residuallehm/-ton des Malm (Nickel und Zink)
  • Substrate der größeren Auensysteme nördlich der Donau (Regnitz, Main und Naab) mit anthropogenen Belastungskomponeten (Nickel und Zink)
  • Niedermoortorf in Verbindung mit Flussmergel, Hochflutlehm, Alm und anmoorigen Bildungen des Freisinger/Erdinger Mooses bzw. des Winterrieder Moores sowie vermutlich weiterer Niedermoor(komplexe) Südbayerns (Arsen)

Nach Nr. 5.1 Absatz 3 Satz 2 der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts in Bayern (BayBodSchVwV) sind Flächen/Gebiete, in denen die Hintergrundwerte die Vorsorgewerte überschreiten, vom Bayerischen Landesamt für Umwelt in Zusammenarbeit mit den Bodenschutzingenieuren der Wasserwirtschaftsämter zu ermitteln und für die Vollzugsbehörden darzustellen.

Der vorsorgende Bodenschutz will hier sicherstellen, dass anfallendes Bodenmaterial dieser Bodenausgangsgesteine nicht durch Verlagerung und Wiederaufbringung auf Böden anderer Bodenausgangsgesteine die dortigen Bodenfunktionen nachteilig verändert. Nach § 12 Abs. 10 der Bundes - Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ist in Gebieten mit erhöhten Schadstoffgehalten die Verlagerung von Bodenmaterial innerhalb dieser Gebiete/dieses Bodenausgangsgesteines zulässig. Hier kommt der allgemeine Grundsatz im vorsorgenden Bodenschutz ´Gleiches zu gleichem´ zum Tragen. Weitere Anforderung an das Aufbringen und Einbringen von Bodenmaterial regelt § 12 BBodSchV, wichtige Hinweise zur Verwertung von Bodenmaterial finden sich zudem in der DIN 19731.

Aufgrund der Auswertungen aus dem Projekt "Wissenschaftliche Grundlagen für den Vollzug der Bodenschutzgesetze (GRABEN)" und den Erfahrungen und Erkenntnissen aus lokalen Sonderprojekten erstellt das LfU in Zusammenarbeit mit den Bodenschutzingenieuren an den Wasserwirtschaftsämtern Hinweiskarten zu Gebieten mit naturbedingt erhöhten Schadstoffgehalten in Böden Bayerns. Näheres zu den lediglich räumlich begrenzten, abgeschlossenen Sonderprojekten sowie zu den in Arbeit befindlichen Hinweiskarten erfahren Sie auf den Übersichtsseiten.

Literatur

BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (BMU, 1999): Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), BGBl. I. - S. 1554.

GEMEINSAME BEKANNTMACHUNG DER BAYERISCHEN STAATSMINISTERIEN FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN, DES INNERN, FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN UND FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND GESUNDHEIT (STMUL et al., 2000): Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts in Bayern (BayBodSchVwV), Nr. 8772.6-1999/3. – S. 534, AllMBl. 2000.