Bodenschutzgesetze
Der Boden wird als drittes Umweltmedium neben Wasser und Luft seit 1998 durch ein Bundesgesetz geschützt. Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) regelt übergreifend was geschützt wird, wo es Anwendung findet, welche Pflichten bei schädlichen Veränderungen oder Altlasten entstehen, die Vorsorgepflicht und vieles weiteres.
Wesentlich konkreter legt die Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) fest, wie schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten untersucht, bewertet und saniert werden und wie Vorsorge oder Gefahrenabwehr gegen Bodenerosion und schädliche Bodenveränderung zu treffen ist. Konkrete Untersuchungsvorschriften werden dabei zitiert.
Konkrete technische Untersuchungsvorschriften liefert die Ebene der Normen als DIN, EN oder ISO.
Das Bayerische Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) regelt die Umsetzung und den Vollzug des Bundesgesetzes und seiner Verordnung im Freistaat Bayern.
Die Zusammenarbeit der Behörden die Grenzen von Zuständigkeit und Fachberatung regelt in Bayern die Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Bodenschutz und Altlastenrechtes in Bayern (BayBodSchVwV)
Konkrete Handlungshinweise geben Merkblätter und Handlungsempfehlungen der landesweit zuständigen Fachbehörden.
Die Zusammenarbeit der Behörden die Grenzen von Zuständigkeit und Fachberatung regelt in Bayern die Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Bodenschutz und Altlastenrechtes in Bayern (BayBodSchVwV)
Konkrete Handlungshinweise geben Merkblätter und Handlungsempfehlungen der landesweit zuständigen Fachbehörden.
Weiterführende Informationen
Links
- Zulassung von Bodenschutz-Sachverständigen nach der VSU Boden und Altlasten
- Zulassung von Untersuchungsstellen nach der VSU Boden und Altlasten
- Bodenschutzgesetz - Bundesministerium der Justiz
- Bodenschutzgesetz - Gesetzestexte im Internet
- Bodenschutzgesetz - Bundesministerium für Umwelt
- Bayerisches Bodenschutzzgesetz -Umwelt-Online
- Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) - Bundesministerium der Justiz
- Merkblattsammlung des LfU
