Das Zulassungsverfahren für Untersuchungsstellen in Bayern nach der VSU Boden und Altlasten
Die Zulassung erfolgt auf Antrag, die Antragsunterlagen sind unter dem unten angegebenen link erhältlich. Wesentliche Voraussetzungen sind der Nachweise über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe und über die Kompetenz der Untersuchungsstelle gemäß den Vorgaben der Anlage 2 der VSU Boden und Altlasten
Die Kompetenzfeststellung kann erfolgen über eine Kompetenzprüfung durch die AQS-Stelle des LfU (Prüfung eingereichter Unterlagen und Audit) oder eine Anerkennung einer vorhandenen Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025.
Resymesa-LogoDie Abwicklung des Zulassungsverfahrens nach der VSU Boden und Altlasten regelt die am 12.06.02 in Kraft gesetzte Verfahrensordnung zur Überprüfung und Bekanntgabe von Sachverständigen und Untersuchungsstellen nach §18 BBodSchG.
Weiterführende Informationen
Links
Sitzprinzip
Voraussetzung für die Erstzulassung ist der Sitz der Untersuchungsstelle in Bayern. Untersuchungsstellen mit Sitz in anderen Bundesländern werden entsprechend den landesrechtlichen Regelungen in ihrem Bundesland zugelassen. Diese Zulassung wird bei Vorliegen gleicher Voraussetzung in Bayern anerkannt.
Jeder Standort einer Untersuchungsstelle bedarf einer gesonderten Zulassung. Er kann nur für die Untersuchungsbereiche zugelassen werden, für die er die gerätetechnische und personelle Ausstattung sowie die fachliche Kompetenz nachweisen kann.
Untersuchungsbereiche
Die Zulassung erfolgt für folgende Untersuchungsbereiche:
- Entnahme von Feststoffproben (1 a = 2 a = 3 a)
- Laboranalytik Feststoffe – bodenbeschreibende Basisparameter (1 b = 2 b = 3 b)
- Laboranalytik Feststoffe – anorganische Parameter (1 c)
- Laboranalytik Feststoffe – organische Parameter (2 c)
- Laboranalytik Dioxine und Furane (3 c)
- Entnahme von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser (4 a)
- Laboranalytik Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser – anorganische Parameter (4 b)
- Laboranalytik Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser – organische Parameter (4 c)
- Entnahme von Bodenluft und Deponiegas (5 a)
- Laboranalytik Bodenluft und Deponiegas (5 b)
Eine detaillierte Beschreibung der Untersuchungsbereiche und die im Einzelnen zu erfüllenden Anforderungen sind der unten aufgeführten Datei „VSU – Verfahrensliste“ zu entnehmen. Die anzuwendenden Untersuchungsverfahren sind im Fachmodul Boden detailliert aufgelistet. Weitere Hinweise zu den Zulassungsanforderungen finden sie in dem unten angegebenen link „Hinweise der AQS-Stelle für Untersuchungsstellen“.
Ablauf des Zulassungsverfahrens
- Einreichen des Antrags mit den erforderlichen Unterlagen bei der AQS-Stelle des LfU (Antragsformular erhältlich unter unten angegebenem link)
- Bestätigung des Antragsseingangs (schriftlich oder per e-mail), ggf. Nachforderung mit Fristvereinbarung
- Prüfung der Unterlagen, ggf. die Anerkennung einer vorhandenen Akkreditierung
- ggf. Kompetenzprüfung durch die AQS-Stelle mit (mindestens) zwei Auditoren aus dem Auditoren-Pool des LfU und einer Begutachtung Vor-Ort (Audit)
- Entscheidung durch das LfU auf der Grundlage der Unterlagenprüfung und des Votums der Auditoren
- Mitteilung der Zulassung durch Rechtsbescheid
- Veröffentlichung im bundesweiten Recherchesystem für Messstellen und Sachverständige - ReSyMeSa unter Angabe der zugelassenen Untersuchungsbereiche
Zulassungsdauer
Die Zulassung wird für 5 Jahre oder die Gültigkeitsdauer einer anerkannten Akkreditierung ausgesprochen.
Kosten
Für die Zulassung als Untersuchungsstelle sind Kosten (Gebühren und Auslagen) nach dem Kostengesetz zu erheben.
Kontakt
Zulassung von Sachverständigen gemäß VSU Boden und Altlasten
Die Zulassung von Sachverständigen für den Bodenschutz und die Altlastsanierung wird in Bayern vom Bayerischen Landesamt für Umwelt in enger Zusammenarbeit mit der Gesellschaft zu Altlastsanierung in Bayern mbH durchgeführt. Detaillierte Informationen zu Anforderungen und dem Zulassungsverfahren erhalten Sie unter dem unten angegebenen Link.
Weitere Hinweise und Unterlagen erhalten Sie hier:
Weiterführende Informationen
Links
- Verfahrensordnung zur Überprüfung und Bekanntgabe von Sachverständigen und Untersuchungsstellen nach §18 BBodSchG
- Hinweise der AQS-Stelle für Untersuchungsstellen
- Fachmodul Boden und Altlasten – Spezifische Anforderungen an Untersuchungsstellen im Bereich Altlasten und Bodenschutz PDF
- ReSyMeSa – Datenbank: Zugelassene Untersuchungsstellen gemäß §18 BBodSchG
