Zulassung von Untersuchungsstellen nach der VSU Boden und Altlasten
Für die Entnahme von Feststoff-, Wasser- und Bodenluftproben und deren laboranalytische Untersuchungen stehen in Bayern geprüfte und zugelassene Untersuchungsstellen zur Verfügung. Die Zulassung dieser Untersuchungsstellen erfolgt nach der VSU Boden und Altlasten. In ihr ist die Forderung nach qualifizierten Sachverständigen und Untersuchungsstellen gemäß §18 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) entsprechend den Vorgaben der Bundesbodenschutzverordnung umgesetzt.
Im gesetzlich geregelten Bereich müssen in Bayern Boden- und Altlastuntersuchungen von Untersuchungsstellen und Sachverständigen durchgeführt werden, die eine Zulassung nach der VSU Boden und Altlasten besitzen. Das Zulassungsverfahren für Untersuchungsstellen wird von der AQS-Stelle des LfU durchgeführt.
Zugelassene Untersuchungsstellen werden in die bundesweite Datenbank ReSyMeSa eingestellt. Verantwortlich für die dortigen Angaben der bayerischen Untersuchungsstellen ist die AQS-Stelle des LfU.
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Sachverständige für die Beurteilung von Böden und deren Veränderungen werden vom LfU in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Altlastsanierung in Bayern (GAB) zugelassen.
Weitere Informationen zur Sachverständigenzulassung nach der VSU Boden und Altlasten finden Sie im unten angegebenen link.
Weiterführende Informationen
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Dokumente zum Download/Bestellen
- Antrag auf Zulassung als Untersuchungsstelle gemäß der VSU Boden und Altlasten - PDF
- Verlängerung der Zulassung als Untersuchungsstelle nach der VSU Boden und Altlasten - PDF
- Verfahrensordnung zur Überprüfung und Bekanntgabe von Sachverständigen und Untersuchungsstellen nach §18 BBodSchG - PDF
- Anzuwendende Verfahren zur Erfüllung der Anforderungen für die Zulassung als Untersuchungsstelle - PDF
- Verfahrenskosten - Untersuchungsstellen - PDF
- Formblatt Bestätigung Haftpflichtversicherung PDF
