Verringerung klimaschädlicher F-Gase

LfU-Projekte zu F-Gasen

Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat Projekte gestartet, mit denen Betriebe und die interessierte Öffentlichkeit über fluorierte Gase (F-Gase) und mögliche Alternativen informiert werden. Ziel dieser Projekte ist es, Informationen über alternative und möglichst klimaneutrale Kältemittel zu vermitteln. Im Rahmen der Projekte bestehen Kooperationen mit Israel, Westkap in Südafrika sowie der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH.

Weiterführende Informationen zum Projekt mit Israel sind auf folgender Internetseite zu finden:

Was sind F-Gase?

F-Gase sind teil-(HKFW) oder perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) die in verschiedenen chemischen Zusammensetzungen hauptsächlich in Klima- und Kälteanlagen enthalten sind. Da diese Stoffe über ein sehr hohes Treibhauspotenzial verfügen, sind Ihre Emissionen klimaschädlich.

Zu den Produkten oder Geräten die F-Gase enthalten, gehören zum Beispiel gewerbliche Kälteanlagen, Gefriertruhen, Klimaanlagen (auch in PKWs), medizinische Aerosole, manche Dämmstoffe, Brandschutzeinrichtungen, Wärmepumpen, Kühllastfahrzeuge und elektrische Schaltanlagen. F-Gase können bei Leckagen der Anlagen oder bei unachtsamer Wartungs- oder Reparaturarbeiten in die Atmosphäre entweichen. Auf dem Markt gibt es alternative Kältemittel wie zum Beispiel Kohlenwasserstoffe wie Propan, die über ein niedrigeres Treibhauspotenzial verfügen und somit auch weniger klimaschädlich sind. Jedoch müssen Aspekte wie "Sicherheit" oder, "Energieverbrauch" bei der Umstellung auf Alternativen berücksichtigt werden. Auch CO2 kann als alternatives natürliches Kältemittel verwendet werden. Es ist bei dieser Anwendung klimaneutral, da kein neues CO2 erzeugt wird. Das Landesamt informiert über F-Gase, die Möglichkeiten, deren Verwendung zu reduzieren, und deren Alternativen im Klima- und Kältesektor.

Die EU F-Gase-Verordnung Nr. 517/ 2014

F-Gase werden in der EU durch mehrere Verordnungen geregelt. Die EU F-Gase-Verordnung ist am 09.06.2014 in Kraft getreten und gilt seit 01.01.2015. Sie hat die bisherige F-Gase-Verordnung von 2006 aufgehoben. Ziel der Verordnung ist der Schutz der Umwelt durch Minderung der Emissionen von fluorierten Treibhausgasen. F-Gase sollen bis 2030 stufenweise reduziert werden (Phase-Down). In der Verordnung werden die Verwendung von F-Gasen, das Inverkehrbringen, Leckagen- und Dichtheitskontrollen und die Zertifizierungsanforderungen für Personal und Betriebe geregelt. Mit der neuen Regelung wird darüber hinaus ein Anreiz für die Nutzung alternativer Kältemittel geschaffen, die weniger klimaschädlich sind als die herkömmlichen F-Gase. Damit erfüllt die EU ihre Ziele der Ende 2016 weltweit beschlossenen Erweiterung des Montrealer Protokoll.

Für F-Gase-Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen ist die Richtlinie 2006/40 EG (MAC-Richtlinie) relevant. Über die Anforderungen der EU F-Gase-Verordnung informiert ausführlicher unsere Internetseite Infozentrum Umweltwirtschaft (siehe "Weiterführende Informationen").

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