Änderungen von Nachweisen

Folgende Änderungen von elektronischen Nachweisen sind mittels Ergänzungslayer möglich:

  • Änderung Menge
  • Verlängerung Laufzeit auf max. 5 Jahre
  • Änderung Sammelgebiet bei SN

Die Änderungen werden über Ergänzungslayer elektronisch vom Erzeuger/Einsammler und Entsorger signiert und anschließend den beteiligten Behörden zugeleitet. Bei Nachweisen im Grundverfahren werden die Änderungen behördlich bestätigt.

Bei Änderungen von Abfallzusammensetzung oder behördlicher Nummern (Erzeuger-/Beförderer-/Entsorgernummer) sind grundsätzlich neue Nachweise erforderlich.

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