Sonstige Verwertung

Die sonstige Verwertung umfasst nach § 6 KrWG (Abfallhierarchie) nach Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling die sonstige Verwertung, insbesondere die energetische Verwertung, den Bergversatz und die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen.

Energetische Verwertung

Abfälle werden energetisch verwertet, wenn sie einen Energiebeitrag zu einem Verbrennungsprozess liefern und somit Primärenergieträger wie Steinkohle, Heizöl etc. ersetzen. Soweit der Vorrang oder Gleichrang der energetischen Verwertung nicht in einer Rechtsverordnung nach § 8 Absatz 2 KrWG festgelegt wird, ist anzunehmen, dass die energetische Verwertung einer stofflichen Verwertung nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 und 3 KrWG gleichrangig ist, wenn der Heizwert des einzelnen Abfalls, ohne Vermischung mit anderen Stoffen, mindestens 11.000 kJ/kg beträgt.

Auch Siedlungsabfallverbrennungsanlagen können gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 4 KrWG Abfälle energetisch verwerten, wenn sie das R1-Kriterium nach Anlage 2 Fußnote 4 KrWG erfüllen. Detaillierte Vollzugshinweise für die Anwendung der R1-Formel für die energetische Verwertung von Abfällen in Siedlungsabfallverbrennungsanlagen gemäß der EU-Richtlinie über Abfälle hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) in ihrer Mitteilung 38 in 09/2012 veröffentlicht. Alle bayerischen Siedlungsabfallverbrennungsanlagen erfüllen derzeit das R1-Kriterium.

Die energetische Verwertung kann von einer stofflichen begleitet sein, wenn neben der Energiegewinnung Inhaltsstoffe der Abfälle in ein Produkt eingebunden werden. Dies geschieht zum Beispiel in Zementwerken, wenn Altreifen verbrannt werden. Das Eisen der Karkassen und Stahlgürtel werden für das Zement-Vorprodukt, den Klinker, benötigt. Auch bei Teppichböden als Ersatzbrennstoff in Zementwerken werden der Kunststoffanteil energetisch und der darin enthaltene Kreideanteil stofflich verwertet.

Stationäre Bodenbehandlungsanlagen in Bayern

Zur Schonung natürlicher Ressourcen ist es sinnvoll, stärker schadstoffbelastete Böden soweit zu reinigen, dass sie verwertet und als Ersatz für Rohstoffe verwendet werden können. Hier ist eine Bodenbehandlung notwendig (s. Atlas der stationären Bodenbehandlungsanlagen in Bayern).

Verwertung im Bergversatz

In Untertage-Bergwerken entstehen als Folge des Abbaus Hohlräume, die mit der Zeit einbrechen und an der Oberfläche zu Schäden an Gebäuden und anderen Einrichtungen führen können. Zur Stabilisierung lassen sich diese Hohlräume auch mit hierfür geeigneten Abfällen ausfüllen. Dabei handelt es sich dann um Maßnahmen zur Verwertung. In Bayern selbst wird kein Bergversatz durchgeführt. Hierzu geeignete Abfälle aus Bayern werden aber im nördlichen Württemberg im ehemaligen Salzabbau benötigt.

Herrschen vor Ort trockene Bedingungen, wie im ehemaligen Salzabbau, können auch gefährliche Abfälle zur Ausfüllung genutzt werden. So wird der überwiegende Teil der Rückstände aus der Abgasreinigung bayerischer Müllverbrennungsanlagen (Kesselasche, Elektro- u. Gewebefilterstaub, Reaktionsprodukte) im Bergversatz verwertet. Sie werden in großen Säcken aus stabilem Kunststoffgewebe, den sogenannten big bags, angeliefert und verfüllt.

Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen

Bei der Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen steht die Wiederherstellung der ursprünglichen Bodenfunktion im Vordergrund. Unter dieser Prämisse ist zu sehen, dass technische Dichtungssysteme, Wasserableitungs- oder Wassersammlungssysteme und andere Bauwerke bei einer Verfüllmaßnahme grundsätzlich nicht vorgesehen sind. Das Verfüllgut (Bodenaushub, je nach Standortvoraussetzung auch untergeordnet mineralischer Bauschutt und unbelasteter Gleisschotter) darf nur eine geringe Schadstoff- Belastung aufweisen. Der bayerische Verfüllleitfaden setzt hierzu die Bedingungen, Zuordnungs- und Vorsorgewerte.

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