Sonstige Verwertung
Die sonstige Verwertung umfasst nach § 4 Abfallhierarchie der EU-Richtlinie über Abfälle gleichberechtigt nebeneinander – jedoch generell abgestuft zum Recycling – die energetische Verwertung, die Verwertung im Bergversatz und die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen.
Energetische Verwertung
Hierfür geeignete Abfälle werden energetisch verwertet, wenn sie Primärenergieträger (Steinkohle, Heizöl etc.) ersetzen. Anlagen zur energetischen Verwertung müssen Anforderungen zur Luftreinhaltung erfüllen. Zudem muss die Erzeugung von Energie der Hauptzweck des Einsatzes sein, nicht die Abfallbehandlung.
Eine energetische Verwertung ist nach KrW-/AbfG jedoch nur zulässig, wenn
- sie ordnungsgemäß und schadlos erfolgt,
- der Heizwert des einzelnen Abfalls, ohne Vermischung mit anderen Stoffen, mind. 11.000 kj/kg beträgt (> Gleichrangigkeit zwischen stofflicher und energetischer Verwertung),
- ein Feuerungswirkungsgrad von mind. 75% erzielt wird,
- entstehende Wärme selbst genutzt oder an Dritte abgegeben wird und
- die hierbei anfallenden Abfälle möglichst ohne weitere Behandlung abgelagert werden können.
Die energetische Verwertung kann von einer stofflichen begleitet sein, wenn neben der Energiegewinnung Inhaltsstoffe der Abfälle in ein Produkt eingebunden werden. Dies geschieht z. B. in Zementwerken, wenn Altreifen verbrannt werden. Das Eisen der Karkassen bzw. Stahlgürtel wird für das Zement-Vorprodukt, den Klinker, benötigt. Auch bei Teppichböden als Ersatzbrennstoff in Zementwerken werden der Kunststoffanteil energetisch und der darin verfüllte Kreideanteil stofflich verwertet.
Stationäre Bodenbehandlungsanlagen in Bayern
Zur Schonung natürlicher Ressourcen ist es sinnvoll, stärker schadstoffbelastete Böden soweit zu reinigen, dass sie verwertet und als Ersatz für Rohstoffe verwendet werden können. Hier ist eine Bodenbehandlung notwendig (s. Atlas der stationären Bodenbehandlungsanlagen in Bayern).
Verwertung im Bergversatz
In Untertage-Bergwerken entstehen als Folge des Abbaus Hohlräume, die mit der Zeit einbrechen und an der Oberfläche zu Schäden an Gebäuden und anderen Einrichtungen führen können. Zur Stabilisierung lassen sich diese Hohlräume auch mit hierfür geeigneten Abfällen ausfüllen. Dabei handelt es sich dann um Maßnahmen zur Verwertung. In Bayern selbst wird kein Bergversatz durchgeführt. Hierzu geeignete Abfälle aus Bayern werden aber im nördlichen Württemberg im ehemaligen Salzabbau benötigt.
Herrschen vor Ort trockene Bedingungen, wie im ehemaligen Salzabbau, können auch gefährliche Abfälle zur Ausfüllung genutzt werden. So wird der überwiegende Teil der Rückstände aus der Abgasreinigung bayerischer Müllverbrennungsanlagen (Kesselasche, Elektro- u. Gewebefilterstaub, Reaktionsprodukte) im Bergversatz verwertet. Sie werden in großen Säcken aus stabilem Kunststoffgewebe, den sogenannten big bags, angeliefert und verfüllt.
Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen
Bei der Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen steht die Wiederherstellung der ursprünglichen Bodenfunktion im Vordergrund. Unter dieser Prämisse ist zu sehen, dass technische Dichtungssysteme, Wasserableitungs- oder Wassersammlungssysteme und andere Bauwerke bei einer Verfüllmaßnahme grundsätzlich nicht vorgesehen sind. Das Verfüllgut (Bodenaushub, je nach Standortvoraussetzung auch untergeordnet mineralischer Bauschutt und unbelasteter Gleisschotter) darf nur eine geringe Schadstoff- Belastung aufweisen. Der bayerische Verfüllleitfaden setzt hierzu die Bedingungen, Zuordnungs- und Vorsorgewerte.
