Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Fachkundelehrgänge EfbV und TgV

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz hat in § 52 den Begriff des Entsorgungsfachbetriebs eingeführt. Entsorgungsfachbetrieb ist, wer berechtigt ist, das Gütezeichen einer anerkannten Entsorgergemeinschaft zu führen oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen hat, der eine mindestens einjährige Überprüfung einschließt. Betriebe, die gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen Abfälle einsammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten oder beseitigen, können Entsorgungsfachbetriebe werden, wenn sie die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) erfüllen. In der EfbV ist auch geregelt, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen die für ihren Tätigkeitsbereich erforderliche Fachkunde u.a. durch den Besuch von Fachkundelehrgängen (Grundlehrgänge) nachweisen müssen. Die betreffenden Personen müssen regelmäßig, mindestens alle 2 Jahre an Fortbildungslehrgängen teilnehmen.

Grundlehrgänge dauern in der Regel 4 bis 5 Tage, die Fortbildungslehrgänge 2 Tage. Die Lehrgänge müssen behördlich anerkannt sein. Bei bayerischen Lehrgangsveranstaltern werden die Lehrgänge durch das Bayerische Landesamt für Umwelt anerkannt.

Für die Transportgenehmigung ist im Rahmen der Transportgenehmigungsverordnung (TgV) ebenfalls der Nachweis der Fachkunde zu erbringen. Die betreffenden Personen müssen an einem Grundlehrgang und regelmäßig, mindestens alle 3 Jahre an Fortbildungslehrgängen teilnehmen. Hierzu können die Lehrgänge für Entsorgungsfachbetriebe besucht werden, da das Programm weitgehend übereinstimmt. Einige Lehrgangsveranstalter bieten aber auch spezielle, kürzere Lehrgänge für die Transportgenehmigung und für Entsorgungsfachbetriebe, die nur einsammeln und befördern, an.