Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Kommunale Konzepte zur Vermeidung von Abfällen

Staat, Gemeinden, Landkreise, Bezirke und die sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts haben vorbildhaft dazu beizutragen (Art. 2 Abs. 1 Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG), dass die Ziele des Art. 1 Abs. 1 BayAbfG erreicht werden, nämlich unter anderem

  • den Anfall von Abfällen so gering wie möglich zu halten,
  • Schadstoffe in Abfällen soweit wie möglich zu vermeiden oder zu verringern und
  • angefallene Abfälle, insbesondere Glas, Papier, Metall, Kunststoff, Bauschutt und kompostierbare Stoffe, weitestgehend in den Stoffkreislauf (Recycling) zurückzuführen etc.

Die menschliche Gesundheit und die Umwelt dürfen dadurch nicht gefährdet werden.

Bund und Länder haben für ihren Zuständigkeitsbereich erstmals Ende 2013 Abfallvermeidungsprogramme zu erstellen (Art. 29 EU-Richtlinie über Abfälle). Diese Programme werden Ziele der Vermeidung und Maßstäbe für verabschiedete Maßnahmen festlegen, an Hand derer Fortschritte der auch kommunal veranlassten Maßnahmen überwacht und bewertet werden können. Die Kommunen könnten sich progressiv auf zukünftige Rechtsnormen vorbereiten und so auch ökologische und ökonomische Schwachstellen ihrer Abfallwirtschaft aufdecken.

Fortschritte bei der Vermeidung von Siedlungsabfällen lassen sich nach den Erfahrungen der 90er Jahre nur sehr begrenzt direkt über den Bürger erreichen. Auf kommunaler Seite fehlen Abfallberater und Finanzmittel, um die immer wieder umziehenden Bürger als Abfallerzeuger anzusprechen. Der Bürger ist abhängig vom Angebot der Märkte und hat finanziell meist nur begrenzt Spielraum, verpackungsabfallarm einzukaufen. Das gilt vor allem für Städte. Der Bürger hat auch genügend andere Verpflichtungen und Interessen, als sich in einer größeren Anzahl für ein aus seiner Sicht vielleicht eher philosophisches Problem zu engagieren. Die Vermeidung von Abfällen beim Bürger zu initiieren, dürfte sich daher als Sisyphusweg erweisen.

Sehr viel bessere Aussichten, die Abfallvermeidung als wichtigen, zukunftsweisenden Posten einer modernen und ökoeffizienten Abfallwirtschaft zu gewinnen, hätten kommunale Konzepte zur Vermeidung von Abfällen und deren Umsetzung. Diese sollten möglichst umfassend sein, also die Abläufe innerhalb des Verwaltungsbereichs der Kommune analysieren und zur Optimierung vorbereiten, so dass Stoffe und Gegenstände bei Beschaffung, Gebrauch, Ausmusterung, Umbau-/Neubau bei öffentlichen Bauten auch außerhalb der Verwaltungsgebäude auf Kreis- bzw. städtischem Gebiet (Straßen, Schulen, Krankenhäuser etc.) nach Abfallmenge und Schadstoffgehalt reduziert werden.
Auch bei der kommunalen Planung von Bauvorhaben sind nach Ziffer 1 Abs. 3 Bayerische Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen (öAUmwR) „möglichst Erzeugnisse zu berücksichtigen, die sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit und Wiederverwendbarkeit oder Verwertbarkeit auszeichnen, im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder zu entsorgungsfreundlicheren Abfällen führen und aus Reststoffen oder Abfällen hergestellt worden sind. Finanzielle Mehrbelastungen und eventuelle Minderungen der Gebrauchstauglichkeit sind dabei in angemessenem Umfang hinzunehmen.“

Kommunale Entscheidungen können direkt oder indirekt eine vermehrte Abfallentstehung mit Mehrkosten bei deren Entsorgung verhindern: So zum Beispiel

  • die Genehmigung von Fastfood- und Coffee-to-go-Betrieben etc., mit einer Regelung der Abfallfolgen,
  • die Genehmigung des Abrisses von Gebäuden erst nach obligatorischer Prüfung auf mögliche Schadstoffe,
  • die Verwendung magerer statt fetter Böden an Verkehrs- oder Verwaltungsbauten mit der Folge eines auf Dauer verminderten Grüngutanfalls,
  • die Förderung von Betrieben zur Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung (enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den karitativ-gemeinnützigen Organisationen (KGOs) etc.

Die Entscheidungen sollten soweit irgend möglich ökoeffizient oder nachhaltig getroffen werden. Hilfreich hierfür ist eine Stelle mit koordinierender Funktion, die die Mitarbeiter in den abfallwirtschaftlichen Innovationsprozess integriert, qualifiziert und motiviert sowie nach außen in Richtung Gewerbe kommuniziert. Damit würde eine Vorbildwirkung auf das Gewerbe entstehen, die schließlich auch den Bürger erreicht.